
(c) Ralph Sondermann
Der Personal- und Organisationsausschuss beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Ausschusssitzung über Ziele, Umsetzung und Wirkungsgrad der elektronischen Lernangebote (E-Learning) zu berichten.
Die Stadtverwaltung hat vor einigen Jahren ihr Fortbildungsangebot um elektronisch unterstützte Verfahren (E-Learning) ergänzt. Elektronische Lernangebote ermöglichen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Lernen am Arbeitsplatz: Sie bestimmen den Lernzeitpunkt selbst, lernen im eigenen Tempo und bearbeiten die Themenschwerpunkte beliebig oft. Somit können sie die Lernphasen individuell an die Anforderungen ihres Arbeitsplatzes anpassen.
Elektronisches Lernen ergänzt die klassischen Lernmethoden durch die Möglichkeiten der vorhandenen modernen Technologien. Ausprägungen dieser Entwicklung sind die Lernformen Blended-Learning (gemischtes Lernen), CBT (computerbasiertes Training), WBT (WEB-basiertes Lernen) und Lerninseln.
Die unter dem Namen „Digitales Lernen in Rheinkultur - LernStadt Düsseldorf“ zur Verfügung stehenden Lernangebote umfassen die Schulung in PC-Programmen, wie beispielsweise MS Office oder Lotus Notes. Darüber hinaus werden auch Grundlagen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) vermittelt. Auch die Auffrischung von Englischkenntnissen zählt zu den vielfältigen Angeboten.
Für unsere Fraktion ist es daher u. a. von Interesse, welche Ziele mit E-Learning erreicht werden sollen, wie Datenschutzbelange berücksichtigt werden und welche Akzeptanz diese Fortbildungsform bei Mitarbeitern und Vorgesetzten hat.
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