Anfrage: Schrottimmobilien im Visier Möglichkeiten der Landeshauptstadt gegen Eigentümer von leer stehenden und verwahrlosten Gebäuden vorzugehen

Dr. Alexander Fils
Sitzung am 26.06.2013
Dr. Alexander Fils
Anfrage:
  1. Welche neuen Handlungsmöglichkeiten stehen der Verwaltung durch die Änderungen des Baugesetzbuches im Umgang mit Eigentümern von sogenannten Schrottimmobilien zur Verfügung?
  2. Wie viele leer stehende und verwahrloste Gebäude sind der Verwaltung bekannt, und wie gestaltete sich das bisherige Vorgehen der Verwaltung gegen die jeweiligen Eigentümer?
  3. Sind die Änderungen des Baugesetzbuches aus Sicht der Verwaltung auf die bekannten Fälle in der Landeshauptstadt anwendbar, und welche Auswirkungen sind für die praktische Verwaltungsarbeit zu erwarten?
Begründung:

Bundesweit traten in den vergangenen Jahren vermehrt Probleme mit unbewohnten Gebäuden mit hohem Sanierungsbedarf auf. Die Eigentümer ließen diese sogenannten Schrottimmobilien über längere Zeiträume verwahrlosen und minderten so u. a. die Wohnqualität der näheren Umgebung.

Zudem ging an dieser Stelle vielfach hochwertiger Wohnraum verloren. Die von der Bundesregierung eingebrachte sowie vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Novellierung des Baugesetzbuches soll Kommunen wirksamere Möglichkeiten eröffnen, gegen die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden vorzugehen.

Die Ratsfraktionen von CDU und FDP möchten die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zum Anlass nehmen, um sich über die aktuelle Situation in diesem Bereich und die Auswirkungen der Änderungen auf die Landeshauptstadt zu informieren.

Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Wolfgang Janetzki
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann