
(c) Ralph Sondermann
Wir bitten die Verwaltung, folgende Empfehlungen im Rahmen des Bauantragsverfahrens und im Rahmen der Oberflächengestaltung Kö-Bogen, 2. Bauabschnitt, umzusetzen:
1.) Platz vor dem Justizministerium
Die Bäume (4 Linden, 2 Ahorne, 1 Platane) auf dem Martin-Luther-Platz im Bereich des Vorplatzes des Justizministeriums bleiben erhalten und werden nicht angetastet.
2.) Platz süd-östlich der Johanneskirche
Die Bäume (2 Ahorne, 2 Götterbäume, 1 Hainbuche) auf dem Martin-Luther-Platz, die süd-östlich der Johanneskirche stehen, bleiben erhalten und werden nicht angetastet.
3.) Bereich Einfahrt Parkhaus zwischen Schadow-Arkaden und Johanneskirche
Die Bäume (5 Trompetenbäume, 1 Friedenseiche, 1 Ahorn, 1 Hainbuche) auf dem Martin-Luther-Platz im Bereich zwischen Schadow-Arkaden und Johanneskirche von der Kreuzung Blumenstraße/Martin-Luther-Platz bis zur Parkhaus-Einfahrt bleiben erhalten und werden nicht angetastet.
4.) Bereich „Oberfläche“ zukünftige Tiefgaragenerweiterung
Auf der Oberfläche der geplanten Tiefgaragenerweiterung wird, im Gegensatz zur gegenwärtigen Planung, in Verlängerung der unter Ziffer 3 genannten Trompetenbäume eine Allee aus weiteren großkronigen Trompetenbäumen (1. Ordnung) gepflanzt, die bis zu dem geplanten Pavillon reicht.
5.) Bereich vor dem Osteingang der Schadow-Arkaden
Im Bereich des Osteingangs der Schadow-Arkaden werden zusätzlich 2 großkronige Bäume (1. Ordnung) analog dem Gestaltungsbeschluss Freiraumkonzept Kö-Bogen gepflanzt.
Die Ratsfraktionen von CDU und FDP stimmen der Beschlussvorlage zur Bauvoranfrage 61/54/2013 „Martin-Luther-Platz 26 – Erweiterung Tiefgarage der Schadow-Arkaden“ der Verwaltung grundsätzlich zu, die auf dem Gestaltungsbeschluss für das Freiraumkonzept Kö-Bogen beruht.
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