Antrag: Überlastungsanzeigen schaffen Entlastung

Pavle Madzirov
Sitzung am 09.11.2017
Pavle Madzirov
Antrag:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ein mit der Personalvertretung abgestimmtes einheitliches Verfahren zum Umgang mit Überlastungs- und Gefährdungsanzeigen zu entwickeln. Ein entsprechender Entwurf ist dem Personal- und Organisationsausschuss vor den Sommerferien 2018 vorzustellen.

Der Personal- und Organisationsausschuss wird jährlich über Wirksamkeit und Folgen der Neuregelung sowie über Überlastungssituationen in den einzelnen Fachbereichen informiert.

Begründung:

Die Stadtverwaltung Düsseldorf wurde bereits mehrfach als vorbildliche Arbeitgeberin ausgezeichnet. Umso verwunderlicher ist für die CDU-Ratsfraktion, dass sich die Beschäftigten wegen Arbeitsverdichtung und  Arbeitsdruck vermehrt  in Überlastungssituationen befinden – und die Stadtverwaltung angeblich nicht weiß, wie hoch die Zahl der Betroffenen ist.

Das bislang praktizierte Verfahren nach der Allgemeinen Geschäftsanweisung wird derzeit nicht konsequent, nachvollziehbar und rechtssicher angewendet. Es fehlen standardisierte Verfahren für Betroffene und Vorgesetzte. Das Erfordernis, die Überlastung gegenüber der/dem unmittelbar (betroffenen) Vorgesetzten anzuzeigen, verängstigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Überdies müssen die überlasteten Beschäftigten einen „Haftungsausschluss“ zum Schutz vor arbeitsrechtlichen Folgen verschriftlichen, die aus Arbeitsfehlern oder Pflichtverletzungen resultieren.  

Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass Überlastungsanzeigen helfen, die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten. Dieses Ziel wird jedoch durch das gegenwärtig praktizierte Verfahren nicht erreicht.

Daher fordern wir die Verwaltung auf, die derzeitige Geschäftsanweisung durch eine wirksame und beschäftigtenfreundliche Regelung zu ersetzen, die die Gestaltungsvorschläge der Personalvertretung einbezieht. Hierzu zählt auch, dass Überlastungsanzeigen an zentraler Stelle erfasst werden, um – wie vom Personalrat vorgeschlagen  – gegebenenfalls gesamtstädtisch notwendige gesundheitsfördernde Maßnahmen erkennen zu können.