
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt, die jeweiligen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister der Landeshauptstadt sowie deren 1. Stellvertreterinnen und Stellvertreter künftig als nichtstimmberechtigte Mitglieder an qualitätssichernden Verfahren (städtebauliche Wettbewerbe etc.) zu beteiligen.
Düsseldorf ist mit über 600.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine attraktive und wachsende Großstadt, wo immer mehr Menschen leben möchten und die Geburtenzahlen steigen. Durch das stetige Bevölkerungswachstum ist in den letzten Jahren der Druck auf den Wohnungsmarkt deutlich gestiegen.
Mit dem am 6. Juni 2013 verabschiedeten Handlungskonzept Wohnen versucht die Landeshauptstadt, diese Entwicklung zu begleiten, und hat damit deutschlandweit Vorbildcharakter. Zudem wurden neue Flächen für den Wohnungsbau ausgewiesen und die Planung weiterer Baugebiete auf den Weg gebracht.
Dabei wurden verschiedene qualitätssichernde Verfahren genutzt, um z. B. auf ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen Wohnraum zu schaffen. Hierdurch sollte die Qualität des Düsseldorfer Städtebaus erhalten und weiterentwickelt werden.
So hat die Landeshauptstadt in den letzten Jahren zahlreiche städtebauliche Planungswettbewerbe nach den Vorgaben der Architektenkammer angestoßen bzw. durchgeführt. Erfahrungen aus diesen Verfahren haben gezeigt, dass die Ergebnisse der Preisgerichte teilweise im Gegensatz zu den Wünschen und Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort stehen.
Die CDU-Ratsfraktion ist überzeugt, dass städtische Planungen nicht gegen die Interessen der Menschen vor Ort erfolgen dürfen. Daher ist es für uns ein wichtiges Anliegen, die Stadtteile und Stadtbezirke noch besser in die Planungsverfahren einzubinden.
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