
(c) Ralph Sondermann
- Welchen Anspruch auf Schallschutz nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben Anwohnerinnen und Anwohner der Strecken des Rhein-Ruhr-Express (RRX) im Planfeststellungsabschnitt 2.1 (Düsseldorf-Reisholz bis Düsseldorf-Wehrhahn), kann dort ein vollständiger Schallschutz erreicht werden, und inwieweit wurde bei der Planung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen eine Kosten-Nutzen-Abwägung getroffen?
- Welche Gespräche hat die Verwaltung in den vergangenen Monaten mit der Deutschen Bahn AG (DB) geführt, um beim Ausbau des RRX einen qualitativ hochwertigen, nachhaltigen und optisch ansprechenden Lärmschutz zu erreichen, konnten im Dialog mit der Bahn Verbesserungen bei aktiven Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzwänden) im vorgenannten Planfeststellungsabschnitt erzielt werden, und wenn ja, welche?
- Konnten im gemeinsamen Arbeitskreis mit der DB einvernehmliche Planungslösungen für die öffentlich diskutierten Streckenabschnitte gefunden werden, und welche Stellungnahme wird die Landeshauptstadt im Planfeststellungsverfahren zum Abschnitt 2.1 (Düsseldorf-Reisholz bis Düsseldorf-Wehrhahn) bei der Bezirksregierung abgeben?
Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) soll in wenigen Jahren die großen Städte in Nordrhein-Westfalen miteinander verbinden, die bestehende Infrastruktur des ÖPNV deutlich entlasten und Tausende Autofahrerinnen und Autofahrer zum Umsteigen auf die Schiene bewegen
Neben verkehrs- und wirtschaftspolitischen Aspekten werden damit auch wichtige umwelt- und klimapolitische Ziele verfolgt.
Gleichzeitig betrachten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die mögliche Belastung durch den Trassenausbau mit Sorge. Laut Berichten in Medien, Bezirksvertretungen und Ratsgremien, sind entlang der Strecke hohe Schallschutzwände geplant. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeuten diese Maßnahmen neben optischen Nachteilen auch Einschränkungen beim Tageslicht. Zudem haben die Menschen Zweifel, ob die angekündigten Schritte ausreichen, um den Lärm in den betroffenen Stadtteilen zu begrenzen. Dies hat insbesondere im Bereich zwischen Hauptbahnhof und Volksgarten zu Diskussionen geführt.
Gleichlautende Bedenken haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auch in der Öffentlichkeitsbeteiligung der Bezirksregierung für Planfeststellungsabschnitt 2.1 (Düsseldorf-Reisholz bis Düsseldorf-Wehrhahn) zum Ausdruck gebracht. Auch die Träger öffentlicher Belange, wie die Landeshauptstadt, wurden aufgefordert, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Der Oberbürgermeister hat in der Ratssitzung am 13.07.2017 angekündigt, diese Erklärung nach der Sommerpause der Bezirksregierung zu übermitteln.
Der CDU-Ratsfraktion ist der verträgliche Lärmschutz beim Ausbau des Rhein-Ruhr-Express ein wichtiges Anliegen. Dabei müssen die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger entlang der Ausbaustrecken berücksichtigt werden. Daher möchten wir uns über den aktuellen Stand der Planungen und der Gespräche informieren.
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