Anfrage: Folgekosten der vom Rat beschlossenen Maßnahmen

Josef Hinkel
Sitzung am 11.09.2017
Josef Hinkel

Im März 1996 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss, dass die Verwaltung halbjährlich über die Folgekosten von Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüssen informieren soll. Dieser Aufklärungsverpflichtung über die Mehrbelastungen für den Haushalt, die sich aus Ratsbeschlüssen zu Baumaßnahmen ergeben, ist die Verwaltung bis 2014 nachgekommen. Seitdem nicht mehr – weder in Halbjahresberichten noch in allen Ausführungs- und Finanzierungsbeschlüssen.

Die CDU-Ratsfraktion bittet die Verwaltung dazu um eine Erklärung. Wir erwarten zudem, dass die verantwortlichen politischen Gremien wieder umfassend, transparent und nachvollziehbar über Folgekosten und damit über die Wirtschaftlichkeit jeder im Rat beschlossenen Maßnahme unterrichtet werden.

Anfrage:
  1. Warum informiert die Verwaltung nur noch lückenhaft über die Folgelasten ihrer Investitionsvorhaben, und warum wird insbesondere der politisch vereinbarte Halbjahresbericht nicht mehr dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung das Erfordernis, die Folgekosten in ihre Investitionsplanung einzubeziehen, und welche Aufwände fließen im Regelfall in die Folgekostenberechnung ein?
  3. Für welche (Ausführungs- und) Finanzierungsbeschlüsse aus den Jahren 2014 bis 2017 wurden bislang keine Folgekosten in den Beschlussvorlagen ausgewiesen, wie hoch sind die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen, und wo sind sie in der Finanzplanung berücksichtigt?
Begründung:

Die Stadt ist gehalten, bei ihren Investitionsvorhaben die wirtschaftlichste Lösung zu ermitteln. Hierbei sind nicht nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgeblich, sondern auch die (jährlichen) Folgekosten. Diese übersteigen nach einiger Zeit oft die eigentlichen Investitionskosten und können die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt gefährden. 

Ein zentrales Beispiel: Stadtdirektor Hintzsche berichtete mehrmals, dass die Landeshauptstadt bis 2020 zwischen 600 und 700 Millionen Euro in den Schulbau investiert. Diese Maßnahmen sollen aus dem „Verkaufserlös“ des städtischen Kanalnetzes finanziert werden. Die entstehenden Folgekosten der Schulbauprojekte wurden nur in einigen wenigen Fällen beziffert und belaufen sich bislang auf 12 Millionen Euro pro Jahr. Nach Einschätzung der CDU-Ratsfraktion jedoch werden die Folgekosten des Schulbaus den städtischen Haushalt jährlich mit mindestens 30 Millionen Euro belasten.

Rüdiger Gutt