Antrag: Familiennachzug der in Düsseldorf lebenden anerkannten Geflüchteten

Rolf Tups
Sitzung am 21.09.2017
Rolf Tups
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Sitzung des Rates am 21. September 2017 darzulegen, wie viele in Düsseldorf lebende anerkannte Geflüchtete einen Antrag auf Familiennachzug gestellt haben und mit wie vielen Personen zu rechnen ist, die über den Familiennachzug nach Düsseldorf kommen werden.

Begründung:

Asylberechtigte Schutzberechtigte, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug. Das bedeutet, dass kein Nachweis von Lebensunterhaltssicherung und ausreichendem Wohnraum als Voraussetzungen für die Einreise der Familienangehörigen notwendig ist. Dies gilt für den Nachzug der Ehegattin bzw. des Ehegatten und der minderjährigen ledigen Kinder.

Für subsidiär Schutzberechtigte, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 17.03.2016 erteilt worden ist, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. In dieser Zeit kann kein Familiennachzug erfolgen. Nach dem 16. März 2018 ist ein Familiennachzug wieder erlaubt.

Insbesondere für die Planungen im Kindergarten- und Schulbereich ist es wichtig, zu wissen, mit wie vielen Kindern und Jugendlichen über den Familiennachzug zu rechnen ist.