
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Wie ist der aktuelle Stand der verwaltungsinternen Abstimmung zur Neustrukturierung des Amts für Gebäudemanagement, welche Aufgaben dieses Amts wurden bereits auf andere Dienststellen übertragen, und welche personellen Auswirkungen (Stellenbesetzungen) haben sich hierdurch ergeben?
- Warum liegen Planung, Bau und Unterhaltung von Einrichtungen der Jugendhilfe noch in der Zuständigkeit des Amts für Gebäudemanagement, und welche Auswirkungen ergeben sich hierdurch auf vorgesehene Maßnahmen des Jugendamts?
Begründung:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31. Januar 2017 hatte die Verwaltung auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion mitgeteilt, dass Planung, Bau und Unterhaltung von Einrichtungen der Jugendhilfe derzeit vom Amt für Gebäudemanagement verantwortet würden.
Diese Zuständigkeit hatte in der Vergangenheit zu zeitlichen Verzögerungen und Unstimmigkeiten geführt. Daher begrüßen wir es sehr, dass organisatorische Änderungen seit einiger Zeit in verwaltungsinterner Abstimmung stehen.
Zwischenzeitlich sind weitere vier Monate vergangen − ein Abschluss der Umstrukturierungsarbeiten zeichnet sich indes nicht ab.
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