
(c) Ralph Sondermann
Anfrage:
- Bei wie vielen Bewerbungs- und Einstellungsgesprächen – absolut sowie anteilig an allen stattgefundenen Gesprächen – war im vergangenen Jahr eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Büros für die Gleichstellung von Frauen und Männern anwesend, und um welche Tarif- bzw. Besoldungsgruppen handelte es sich bei den zu besetzenden Stellen konkret?
- Wurde diese Aufgabe auch bei städtischen Tochterunternehmen bzw. Kooperationsmodellen wie dem Jobcenter wahrgenommen, falls nein, warum nicht?
- Wie oft konnte durch die Vertreterin bzw. den Vertreter des Büros für die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung einer Stelle erfolgreich Einfluss im Sinne der Gleichstellung genommen werden?
Begründung:
Die CDU-Ratsfraktion verfolgt und fördert aktiv das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Einen wichtigen Aspekt stellt in diesem Zusammenhang die Besetzung freier Stellen bei der Stadtverwaltung, deren Tochterunternehmen sowie bei Kooperationsmodellen wie dem Düsseldorfer Jobcenter dar.
Wir möchten deshalb gern wissen, inwieweit die vom Oberbürgermeister im Januar 2016 unterschriebene EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene, die in Artikel 11 die Rahmenbedingungen für die Rolle der Stadt als Arbeitgeberin definiert, in der alltäglichen Stellenbesetzungspraxis auch tatsächlich umgesetzt wird.
Sabine Schmidt
Empfehlen Sie uns!