Antrag: Grunderwerbsteuer für neuen Wohnraum begrenzen

Rolf Tups
Sitzung am 06.04.2017
Rolf Tups
Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zeitnah Gespräche über eine befristete Begrenzung der Grunderwerbsteuer bei der Neuerrichtung von Wohnraum in Städten mit nachfrageintensiven Wohnungsmärkten (Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster) zu führen.

Ziel muss sein, in diesen Kommunen die Grunderwerbsteuer für einen Übergangszeitraum von fünf bis zehn Jahren von 6,5 auf 3,5 Prozent zu senken, um den Neubau von Wohnraum attraktiver und kostengünstiger zu gestalten. Damit sollen sowohl der Erwerb von Wohneigentum als auch das Anmieten von Wohnungen unterstützt werden.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, sich in den zuständigen Gremien des Deutschen Städtetags und gegenüber der Landesregierung für einen bundeseinheitlichen Grunderwerbsteuersatz einzusetzen.

Begründung:

Im Zuge der Föderalismusreform, die die Gesetzgebungshoheit zwischen Bund und Ländern neu geregelt hat, wurde 2006 die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Grunderwerbsteuer auf die Länder übertragen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Spielraum in den letzten Jahren mehrfach für Steuererhöhungen genutzt. Lag die Grunderwerbsteuer bis zur Regierungsübernahme der rot-grünen Landesregierung noch bei 3,5 Prozent, wurde sie 2012 zunächst auf 5 Prozent angehoben. 2015 folgte eine weitere Erhöhung auf 6,5 Prozent. Dies ist ein Plus von 30 Prozent. Damit liegt NRW mit Schleswig-Holstein, Thüringen und dem Saarland an der Spitze des Ländervergleichs, während Bayern und Sachsen beim früheren Niveau geblieben sind.

Insbesondere in den großen Ballungsräumen in NRW (Kommunen mit hohen Immobilienkosten bzw. Mietniveau: Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster) belasten diese Erhöhungen den Wohnungsmarkt zusätzlich, da es noch teurer ist, neuen Wohnraum zu errichten.

Die Verteuerung beispielweise junge Familien, die Wohneigentum erwerben wollen. Diese leiden in den verschiedenen Phasen ihres Lebens (erste eigene Wohnung, Zusammenziehen als Paar, spätere Familiengründung mit Kindern) teilweise sogar mehrfach unter der Steuer.

Aber auch die Mieterinnen und Mieter sind betroffen: Eine höhere Grunderwerbsteuer erhöht die Baunebenkosten und verteuert damit den Wohnraum insgesamt. Dies schlägt sich dann in höheren Mieten nieder.

Die CDU dagegen möchte das Bauen kostengünstiger machen und damit erschwinglichere Mieten ermöglichen.

Gerade boomende Großstädte wie Düsseldorf – mit hohem Zuzug und starkem Wachstum – stehen vor der großen Herausforderung, Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Die Kommunen nutzen bereits alle, wenn auch begrenzten Möglichkeiten, um dieses Ziel zu erreichen.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für ein breit gefächertes Wohnraumangebot in Düsseldorf ein. Dieses Vorhaben verstärkt weiter zu unterstützen, kann aber nicht allein Sache der Kommunen sein. Auch das Land ist bei dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gefordert, die nicht an den Grenzen der sozialen Wohnraumförderung enden kann.  Daher fordern wir für einen Übergangszeitraum dringend eine Begrenzung der Steuer in den am stärksten betroffenen Kommunen. Nur so kann Wohnraum günstiger und schneller entstehen.

Gleichzeitig muss in Gesprächen mit Land und dem Deutschen Städtetag nach Lösungen gesucht werden, die Steuersätze für Grunderwerb bundesweit anzugleichen, um eine Benachteiligung der Menschen in einzelnen Bundesländern zu vermeiden.