
(c) Ralph Sondermann
- Wie viele Ladestationen für Elektrofahrzeuge (öffentlich/halböffentlich) stehen derzeit in Düsseldorf zur Verfügung, wie viele werden bis Ende 2017 hinzukommen, und wie wird in diesem Zusammenhang die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes gesichert?
- Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Lade-Infrastruktur schneller flächendeckend ausbauen zu können, und welche Möglichkeiten sieht sie, die Installation eines Lade-Anschlusses in privaten Garagen oder an Stellplätzen zu unterstützen?
- Welche Handlungsspielräume des Elektromobilitätsgesetzes hat die Verwaltung in Düsseldorf genutzt, um Elektrofahrzeuge noch stärker zu fördern, und welches Konzept verfolgt sie, um den städtischen Fuhrpark mittelfristig auf batteriebetriebene Elektromodelle oder Wasserstoffhybridantriebe umzurüsten?
Seit der Verabschiedung des ersten umfassenden Klimaschutzprogramms 2008 hat sich Düsseldorf das ehrgeizige Ziel gesetzt, im Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Nach zahlreichen Etappenerfolgen muss dieser Weg konsequent weiter gegangen werden.
Die Landeshauptstadt hat zudem in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Luftbelastung nachhaltig zu senken. Auch hier werden weitere Anstrengungen nötig sein, um z. B. Stickstoffdioxid-Belastungen nachhaltig zu senken und die von der Europäischen Union vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten.
Sowohl beim Klimaschutz als auch bei der Verbesserung der Luftqualität gilt Elektromobilität als Schlüssel zum Erfolg. Die Vorteile dieser neuen Technik können aber nur mit einer gut ausgebauten Lade-Infrastruktur effektiv genutzt werden. Daher unterstützt die Landeshauptstadt mit mehreren Projekten die Einrichtung neuer Ladestationen.
Die Landeshauptstadt und alle mit ihr verbundenen Unternehmen sind bei der Unterstützung der Elektromobilität Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat Rat auf Initiative der CDU die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Rheinbahn AG ein Konzept zur mittelfristigen Umrüstung ihrer Busse auf batteriebetriebene Elektromodelle oder Wasserstoffhybridantriebe zu erarbeiten. Dieser Anspruch sollte natürlich auch für den städtischen Fuhrpark selbst gelten.
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