Anfrage: Welche Folgen haben die Änderungen im Landesgleichstellungsgesetz für die städtischen Stellenbesetzungsverfahren?

Sabine Schmidt
Sitzung am 21.02.2017
Sabine Schmidt
Anfrage:
  1. Wie oft sind die neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes bei Besetzungsverfahren bereits zur Anwendung gekommen, und kam es dabei zu Beschwerden abgelehnter männlicher Bewerber bei Personalvertretungen?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung die jetzt entstandene rechtliche Situation für die Zukunft?
  3. Können Klagen bei Besetzungsverfahren aufgrund der neuen Rechtslage ausgeschlossen werden, und führt der politisch motivierte Beförderungsstopp nach Einschätzung der Verwaltung zu einer starken Demotivation bei den männlichen Beschäftigten?
Begründung:

Zum 1. Januar 2017 wurde die seit Juli 2016 für alle Kommunal- und Landesbeamtinnen und -beamten geltende Frauenförderung über das Landesgleichstellungsgesetz auf alle Tarifbeschäftigten in Rathäusern, Sparkassen und städtischen Unternehmen ausgeweitet.

Frauen sollen nach der neuen Regelung auch dann ihren männlichen Kollegen vorgezogen werden, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Bereits fünf Verwaltungsgerichte haben die „rot-grüne Frauenquote“ als verfassungswidrig eingestuft.

Noch vor der Landtagswahl wird das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz entscheiden, ob die Vorgaben zu schwammig formuliert wurden und dem Leistungsgrundsatz widersprechen. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat angekündigt, dass das Land bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen werde. Die Hängepartie im öffentlichen Dienst könnte sich damit über mehrere Jahre hinziehen.

Die CDU-Ratsfraktion bittet daher um Aufklärung über die derzeitig gängige Praxis bei der Landeshauptstadt.

 

Sabine Schmidt