
(c) Ralph Sondermann
- Hat der Oberbürgermeister die Inhalte und Texte der Ausstellung im Vorfeld hinreichend auf Geschlechtergerechtigkeit geprüft, und wie lautete die Stellungnahme des Büros für Gleichstellung hierzu?
- Wenn ja, warum fanden die ausgelegten Texte trotzdem widerspruchslos und unkommentiert Verbreitung?
- Wie beurteilt das Büro für Gleichstellung die Integration von Mädchen und Frauen auf der Grundlage des in der Ausstellung verbreiteten Frauenbildes?
Vom 6. bis zum 9. Februar 2017 fand im Düsseldorfer Rathaus die Ausstellung „Eine Reise durch die islamische Zeit“ statt. Veranstalter war die islamische Reformgemeinde „Ahmadiyya Muslim Jamaat“, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
In den ausgelegten Flyern fanden sich problematische Aussagen, z. B. zur Funktion von Kopftuch und Schleier. Hiernach möchte eine Frau „durch die Bedeckung ihrer Schönheit, die auch in ihren Haaren liegt, kundtun, dass sie nicht flirten will und keine sexuellen Beziehungen zu fremden Männern haben möchte. […] Kopftuch und Schleier sind somit Mittel der muslimischen Frau, ihre Würde zu verteidigen; sie verdeutlicht damit, dass sie für den Mann auf der Straße nicht Objekt seiner Begierde sein will und er nicht über sie verfügen kann“. Das legt den Umkehrschluss nahe, dass eine (muslimische) Frau, die kein Kopftuch trägt, fremde Männer öffentlich zum Sex einlädt. Sie wäre dann als bereitwilliges Objekt männlicher sexueller Begierde anzusehen und hätte wohl jederzeit mit entsprechenden Übergriffen zu rechnen.
Nach Ansicht der CDU-Ratsfraktion hätte hier im Vorfeld dringend ein umsichtiger Dialog mit den Machern der Ausstellung stattfinden müssen, denn hier werden unsere Grundrechte und Werte empfindlich berührt.
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