
(c) Claudia Weng
- Hat die Verwaltung geprüft, in welcher Form neue genossenschaftliche Wohnformen (z. B. Mehrgenerationenwohnen oder Wohnen in Gemeinschaft) in das städtische Programm zur „Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum" aufgenommen kann, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
- Wurde für die Prüfung ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, und wenn ja, welche Kosten sind hierdurch entstanden?
- Welche Maßnahmen plant die Verwaltung, um das Programm zur „Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum" insgesamt attraktiver zu gestalten, und wann ist ggf. mit einer Anpassung der Förderbedingungen zu rechnen?
Neue gemeinschaftliche Wohnformen bieten von einer aktiven und zuverlässigen Nachbarschaft bis zu einer gegenseitigen Unterstützung in der Hausgemeinschaft viele neue Möglichkeiten.
Düsseldorf unterstützt seit vielen Jahren entsprechende Wohnprojekte und bietet über das Wohnungsamt ein umfassendes Serviceangebot. Dennoch stehen viele Wohngruppen vor enormen Herausforderungen, die durch die bisherige Förderung des Landes NRW nur ungenügend aufgefangen werden.
Da eine Förderung dieser Projekte über die städtische Eigentumsförderung bisher nicht vorgesehen war, hat der Ausschuss am 4. April 2016 die Verwaltung einstimmig beauftragt, einen neuen zusätzlichen Schwerpunkt dieser Förderung für genossenschaftlich organisierte neue Wohnformen zu prüfen.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich für eine nachhaltige Unterstützung neuer gemeinschaftlicher Wohnformen ein. Daher sind wir daran interessiert, hier zeitnah Ergebnisse zu erzielen, und möchten uns über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren lassen.
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