
(c) Susanne Haberland
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Kürzung der Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Produkt 5454101, Sachkonto 52420200, in Höhe von 1 Million Euro zurückzunehmen.
Die CDU-Ratsfraktion fordert eine seriöse Haushaltsplanung für die Unterhaltung der Düsseldorfer Straßen, Wege und Plätze. Diese Haushaltsstelle ist in den vergangenen Jahren gekürzt worden:
- in 2013 auf 4.160.736 Euro – Einsparung zu 2012 = 383.425 Euro
- in 2014 auf 3.694.652 Euro – Einsparung zu 2013 = 466.084 Euro
- in 2015 auf 3.489.033 Euro – Einsparung zu 2014 = 205.619 Euro
Die geplante Kürzung im Haushalt 2017 fällt besonders drastisch aus: 1,2 Millionen Euro will die Verwaltung sparen. Damit stehen für die Unterhaltung aller Straßen, Wege und Plätze in Düsseldorf für 2017 nur 875.661 Euro bereit. Dieser Betrag ist bei weitem nicht ausreichend, um alle Straßen, Wege und Plätze angemessen zu unterhalten. Allein im Jahr 2015 wurden 4,4 Millionen Euro ausgegeben, d. h. fast 1 Millionen Euro musste überplanmäßig bereitgestellt werden, um den tatsächlichen Bedarf zu decken. Insofern ist zu befürchten, dass auch im Haushaltsvollzug 2017 wieder überplanmäßig Mittel freigegeben werden müssen.
Die Kürzung ist besonders unverständlich, wenn man berücksichtigt, welche Mittel tatsächlich benötigt werden, um das Düsseldorfer Straßennetz tatsächlich angemessen zu unterhalten:
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat in ihrem Merkblatt einen Finanzbedarf (Unterhaltungsbedarf) von 1,10 Euro pro Quadratmeter Verkehrsfläche zum Erhalt des vorhandenen Zustandes ermittelt. Das heißt für die Stadt Düsseldorf wären 18 Mio. m² x 1,1 Euro = 19,8 Mio. Euro jährlich anzusetzen. Eine Verbesserung des Zustandes kann damit nicht erreicht werden. Die FGSV ist dabei von einer „Standard-Erhaltungs-Strategie“ ausgegangen. Diese Berechnung wird auch von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) in der überörtlichen Prüfung der Verkehrsflächen und -anlagen der Stadt Düsseldorf im Jahr 2014 zugrunde gelegt.
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