Antrag: Kommunal-Soli gemeinsam Verfahren in Karlsruhe fortsetzen

Rolf Tups
Sitzung am 15.09.2016
Rolf Tups

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am Dienstag hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass der von Rot-Grün im Landtag NRW verabschiedete „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ verfassungsgemäß sei. Die Konsolidierungshilfen für die schwachen Kommunen seien „ausnahmsweise zulässig“. Finanzstarke Kommunen in NRW – dazu gehört auch Düsseldorf – müssen demnach Geld an überschuldete Kommunen abtreten. Die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer haben das Recht, dass ihre Steuergelder in ihrer Stadt investiert werden und nicht in andere Kommunen fließen. Deshalb fordert die CDU-Ratsfraktion dringend den Oberbürgermeister auf, das ruhende Verfahren in Karlsruhe wieder aufzunehmen.

Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt fordert den Oberbürgermeister auf, gemeinsam mit anderen Klägerkommunen das ruhende Verfahren AR 9648/14 in Karlsruhe wieder aufzunehmen.

Begründung:

Oberbürgermeister Geisel wurde gestern in den Medien zitiert, er empfehle Zurückhaltung bei Verfassungsklagen. Zudem sei Düsseldorf finanziell in der Lage, die Soli-Mittel zu schultern. Der aktuelle Controllingbericht der Kämmerei spricht eine andere Sprache. Im Haushalt klafft ein Loch von 125 Millionen Euro für 2016. Das bedeutet, dass Düsseldorf keinen einzigen Cent zu verschenken hat.

2014 und 2015 hat die Stadt insgesamt mehr als 32 Millionen Euro Zwangsabgabe an finanzschwache Kommunen gezahlt. 2016 werden es fast sieben Millionen Euro sein. Sollte das bis 2022 so weitergehen, fehlen Düsseldorf am Ende hochgerechnet über 80 Millionen Euro in der Kasse, die in Düsseldorfer Schulen, Kindergärten, Sporthallen u. a. hätten investiert werden können. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, Schaden von der Stadt Düsseldorf abzuwenden. Im Interesse der Düsseldorferinnen und Düsseldorfer sollte die Stadt Düsseldorf weiter juristisch gegen diese Zwangsabgabe der rot-grünen Landesregierung vorgehen.

Rüdiger Gutt