
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt,
- auf dem ehemaligen Doblinger-Grundstück planungsrechtlich eine Büronutzung sicherzustellen;
- auf dem ehemaligen IDR-Grundstück planungsrechtlich die Ausweisung eines Sondergebiets Bau- und Gartenfachmarkt sicherzustellen und die Ansiedlung eines Baumarktes auf dem Grundstück zu forcieren;
- für die Fassaden und Außenanlagen des Möbelmarktes einen Architektenwettbewerb verbindlich vorzuschreiben;
- zu prüfen, ob mehr als 400 Stellplätze in einer Tiefgarage angeordnet werden können.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und wo ein weiterer Möbelfachmarkt im südlichen Stadtgebiet in einer Größenordnung von etwa 40.000 m² Verkaufsfläche verwirklicht werden könnte.
Die CDU-Ratsfraktion begrüßt ausdrücklich die Pläne der Verwaltung zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Theodorstraße. Insbesondere im Hinblick auf die Ansiedlung neuer Möbelmärkte in der Region ist es von großer Bedeutung, die Position Düsseldorfs durch die Schaffung des erforderlichen Baurechts zu stärken.
Schon seit vielen Jahren wird die städtebauliche Aufwertung der Theodorstraße vorangetrieben und der Ausbau des Standortes durch die Ansiedlung von Gewerbe forciert. Die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ansiedlung eines Möbelmarktes – bestehend aus drei Häusern mit einer Verkaufsfläche von insgesamt 58.000 m² – ist von großer Bedeutung für den Gewerbestandort Theodorstraße.
Die CDU-Ratsfraktion bittet die Verwaltung, ergänzend zu prüfen, ob und wo ein weiterer Möbelfachmarkt im südlichen Stadtgebiet verwirklicht werden könnte. Die Anzahl der großflächigen Möbelmärkte im Düsseldorfer Stadtgebiet ist überschaubar. Um auch bereits ansässigen Unternehmen die Möglichkeit zur Expansion bieten zu können, halten wir die Ausweisung entsprechender Flächen im Süden der Stadt für sinnvoll.
Zur optimalen Weiterentwicklung des Gewerbestandorts Theodorstraße sprechen wir uns zudem dafür aus, auf dem ehemaligen Doblinger-Grundstück planungsrechtlich eine Büronutzung sicherzustellen. Auf dem ehemaligen IDR-Grundstück sollte hingegen, wie ursprünglich auch vorgesehen, die Ausweisung eines Sondergebiets Bau- und Gartenfachmarkt beibehalten und die Ansiedlung eines Baumarktes auf dem Grundstück forciert werden.
Entsprechend der Verwaltungsvorlage besteht die Bereitschaft des Investors, für die äußere Gestaltung der Gebäude und der Außenanlagen einen Architektenwettbewerb auszuloben. Die CDU-Ratsfraktion möchte dies verbindlich vorschreiben, um ein ansprechendes und standortverträgliches Erscheinungsbild sicherzustellen. Zudem bitten wir um Prüfung, ob mehr als die bisher vorgesehenen 400 Stellplätze in einer Tiefgarage angeordnet werden können.
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