Anfrage des Ratsherrn Klaus Mauersberger: Vergabe von Rechtsgutachten und Übernahme von Rechtsberatungskosten

Josef Hinkel
Sitzung am 18.04.2016
Josef Hinkel
Anfrage:
  1. Nach welchen Vorgaben erfolgt die Beauftragung für Rechtsgutachten an externe Rechtsanwälte seitens der Verwaltung, und welchen vergaberechtlichen Beschränkungen/Auflagen ist der Einkauf anwaltlicher Dienstleistungen unterworfen?
  2. Wer hat über das Erfordernis der Begutachtungsleistungen zu rechtlich relevanten Vorgängen der Stadtsparkasse Düsseldorf für die Jahre 2014–2016 entschieden, wer hat die Begutachtungsleistungen in Auftrag gegeben und in welcher Funktion gehandelt, und auf welcher Rechtsgrundlage ist die Beauftragung erfolgt?
  3. Wie hoch waren die von der/den beauftragten Rechtsanwaltskanzlei/en in Rechnung gestellten Kosten, ist vor Auftragserteilung für die unter Ziffer 2 genannten Begutachtungsleistungen eine Ausschreibung der Dienstleistung erfolgt, und wer muss die Kosten tragen?
Begründung:

In der Praxis ist es eine schwierige Entscheidung, ob der Einkauf von anwaltlichen Beratungsdienstleistungen vergaberechtlichen Restriktionen unterworfen ist oder nicht. Für Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte werden juristische Beratungsdienstleistungen bei komplexen Mandaten als nicht von vornherein beschreibbar und deshalb der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) unterfallend beurteilt (OLG Düsseldorf, VII-Verg 55/99). Liegt aber eine komplexe und nicht vollständig beschreibbare Beratungsleistung vor, kann der Auftraggeber auf eine ansonsten erforderliche vorherige öffentliche Ausschreibung verzichten  (OLG Hamm 1 Verg 2/10). Die CDU-Ratsfraktion möchte erfahren, wie die Verwaltung die Vergabe anwaltlicher Rechtsberatungen in der Praxis handhabt.

Der Presse (u. a. Westdeutsche Zeitung vom 17.06.2015, Süddeutsche Zeitung vom 16.06.2015, Rheinische Post vom 09.06.2015, Bild vom 05.05.2015) war zu entnehmen, dass in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Stadtsparkasse seitens des Oberbürgermeisters/der Stadt mehrere Begutachtungsleistungen beauftragt worden sind. Wir möchten daher klären lassen, wie die Beauftragung anwaltlicher Beratung zu rechtlichen Fragestellungen zu erfolgen hat, die die Stadtsparkasse Düsseldorf betreffen.

Eine weitergehende Begründung erfolgt ggf. mündlich.

 

Klaus Mauersberger