
(c) Claudia Weng
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung nimmt die „Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung“ (Anlage) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Anlage wie folgt zu ändern:
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Füge ein:
Geltungsbereich Quotierungsregelung
Grundsätzlich ist die Quotierungsregelung bei allen Wohnbauprojekten in den beschriebenen Fällen anzuwenden, wenn ein Bebauungsplan vorgesehen ist und das Projekt eine Größe von mindestens 100 Wohneinheiten erreicht.
Für alle entsprechenden Verfahren unter 100 Wohnungen soll die Verwaltung darauf hinwirken, die Ziele des Handlungskonzepts zu verwirklichen. Diese Formulierung und verschiedene Diskussionen in politischen Gremien haben auch hier zu Unsicherheiten in der Umsetzung der Regelung und in den Verhandlungen mit den Investorinnen und Investoren geführt.
Um die Verfahren an dieser Stelle zu beschleunigen und möglichst schnell neuen Wohnraum entstehen zu lassen, muss das Verfahren vereinfacht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, erscheint ein verbindliches Stufenmodell sinnvoll.
Beschlussempfehlung
Bei städtebaulichen Projekten mit mindestens 100 Wohneinheiten, für die ein Bebauungsplan vorgesehen ist, muss die Quotierungsregelung auch weiterhin verbindlich eingehalten werden.
Bei Wohnungsbauprojekten in einer Größe zwischen 50 und 100 Wohneinheiten sollen diese Grundsatzbestimmungen ebenfalls beachtet und durch die Verwaltung auf dem Verhandlungswege gemeinsam mit den Investorinnen und Investoren erreicht werden.
Bei Projekten unter 50 Wohnungen findet die Quotierungsregelung keine Anwendung.
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Neufassung Kapitelüberschrift
3. Aktuelle und künftige Rahmenbedingungen
Streiche
Angesichts dieser geänderten Rahmenbedingungen war die bisherige Regelung zu prüfen und anzupassen.
Beschlussempfehlung
Insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten müssen im öffentlich geförderten und
preisgedämpften Segment realisiert werden, davon
• mind. 20% bis zu 30% öffentlich geförderter Wohnungsbau* und
• mind. 10% bis zu 20% preisgedämpfter Wohnungsbau
(die Summe muss 40% ergeben). Innerhalb dieser Vorgaben können die Investoren ohne
Angabe von Gründen bis zu Erstellung des städtebaulichen Vertrags wählen.
Füge ein:
Die Erfahrungen aus Düsseldorf und anderen deutschen Großstädten zeigen aber zudem, dass ein ausreichendes Angebot an preisgedämpften Mietwohnungen erforderlich ist, damit der Wohnungsmarkt der Landeshauptstadt weiter auch Familien und Menschen mit mittlerem Einkommen offensteht. Dadurch können insbesondere die Fortzüge familienrelevanter Altersklassen noch stärker verringert werden, was sich positiv auf die demografische Struktur Düsseldorfs auswirkt.
Beschlussempfehlung
Mindestens 40% der geplanten Wohneinheiten müssen im öffentlich geförderten und preisgedämpften Segment realisiert werden, dabei 20% öffentlich geförderter Wohnungsbau* und 20% preisgedämpfter Wohnungsbau.
* umfasst Wohnraum nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW
Das erfolgreiche Handlungskonzept ZUKUNFT.WOHNEN.DÜSSELDORF hat mit seinem Mix aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau Vorbildcharakter für andere deutsche Großstädte. Das Drei-Säulen-Modell sorgt dafür, dass Wohnraum in allen Preislagen geschaffen wird, auch für Menschen mit mittlerem Einkommen. So wird in neuen Wohnvierteln für soziale Ausgewogenheit gesorgt.
Die CDU-Ratsfraktion unterstützt die Verwaltung in ihrem Vorhaben, das Handlungskonzept Wohnen den Erfahrungen aus der Praxis anzupassen und durch sinnvolle Veränderungen, Ergänzungen oder Klarstellungen zu vereinfachen.
Neben den von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen möchten wir auch die Vorgaben, ab wann die Quotenregelung gilt, neu ausrichten. So können die Verfahren gestrafft und beschleunigt werden, damit schneller neuer Wohnraum entsteht. Die bestehenden Sollvorschriften haben sich an dieser Stelle als wenig praktikabel erwiesen. Sie führen zu Unsicherheiten auf Seiten der Verwaltung und verzögern Verhandlungen. Zahlreiche Anfragen und Debatten über die Anwendung der Quotenregelung bei kleineren Projekten verunsicherten die Investorinnen und Investoren zusätzlich. Um dieses Problem auf ein Minimum zu begrenzen, schlägt die CDU-Ratsfraktion hier ein Stufenmodell vor.
Zugleich wendet sich die CDU gegen Vorschläge für eine neue Quotenregelung, die zu Lasten des preisgedämpften Wohnraums führen. Erfahrungen aus Städten wie München, Frankfurt und anderen Städten zeigen, wie es sich auswirkt, wenn preisgedämpfter Wohnraum vernachlässigt wird: Der frei finanzierte Wohnungsbau verteuert sich weiter. Denn wegen des knappen und teuren Baulands wächst bei Investorinnen und Investoren der Druck, am Ende hochpreisig zu vermieten – um die Baukosten wieder reinzuholen.
So wird der Abstand zwischen geförderten und frei finanzierten Wohnungen zu groß, da eine Brücke zwischen den Preisstufen fehlt. Besonders Menschen mit mittleren Einkommen und Familien, die knapp keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, hätten dann weniger Chancen, etwas Passendes zu finden und werden ins Umland abgedrängt.
Die von der Verwaltung aufgeführten Rahmenbedingen (Bevölkerungswachstum, Umlandwanderung, Auslaufen der Bindungen bei Sozialwohnungen) waren im Wesentlichen auch bei Verabschiedung des Handlungskonzepts Wohnen bekannt. Die tatsächlichen Veränderungen durch den Flüchtlingszuzug sind angesichts der unterschiedlichen Diskussionen auf Bundes- und Landesebene (z. B. Verschärfungen Asyl- und Aufenthaltsrecht, mögliche Residenzpflicht oder europäische Regelung zur Begrenzung des Flüchtlingsstroms) derzeit noch nicht absehbar. Sie können bei einer späteren Evaluierung berücksichtigt werden.
Die CDU-Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass in Düsseldorf Wohnraum für alle entsteht. Dazu gehört auch eine starke Mittelschicht. Den Anteil neuer Wohnungen gerade für diese Mitte der Gesellschaft zu kürzen, ist für uns sozial nicht vertretbar.
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