(c) Michael Lübke
Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Vorlage JHA/059/2026 im Rat am 16.07.2026
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf bekräftigt das Ziel, die neuen Betreuungsmodelle in Tageseinrichtungen für Kinder (KiTa), in der Kindertagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) so auszugestalten, dass Familien verlässliche und zugleich flexible Betreuungsangebote erhalten und die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote gesichert wird.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich mit Wirkung zum 01.08.2027 inklusive der Beitragstabelle (Anlage). Folgende Ergänzungen sollen bei der Umsetzung der Satzung berücksichtigt werden:
- Flexibilität bei 35-Stunden-KiTa-Plätzen
Der Rat bekräftigt die Regelung §27 KiBiz, dass auch bei 35-Stunden-KiTa-Plätzen ein regelmäßiger Bedarf an unterschiedlich langen Betreuungszeiten je Wochentag im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten (i. d. R. immer mindestens bis 16:30 Uhr) möglich sein kann, unter Berücksichtigung der pädagogischen Kernzeiten und der Trägerautonomie.
- Wahlfreiheit bei KiTas und Betreuungsmodellen
Der Rat bekräftigt das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach §3 (3) KiBiz. Der öffentliche Träger wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung darauf hinwirken, dass 35-, 40- und 45-Stunden-Betreuungsumfänge bedarfsgerecht und in ausreichendem Umfang vorgehalten werden. Ziel ist es, den Familien eine tatsächliche Wahl zwischen den Betreuungsmodellen zu ermöglichen.
- OGS-Betreuungszeiten
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Schulen und den OGS-Trägern zu ermöglichen, dass die Schulen mit flexiblen Betreuungszeiten, diese fortführen können – insbesondere vor 8 Uhr und nach 16 Uhr. Auch die vielfach genutzte Differenzierung zwischen längeren Betreuungszeiten von Montag bis Donnerstag sowie kürzeren Zeiten am Freitag soll weiterhin ermöglicht werden. Dabei soll es allen Kindern mit OGS-Platz möglich sein, Bildungsangebote wahrzunehmen.
- Rhythmisierter Ganztag
Bestehende Modelle des (gebundenen bzw.) rhythmisierten Ganztags werden weitergeführt. Der Rat beauftragt die Verwaltung, dem Jugendhilfeausschuss und dem Schulausschuss nach der Anmeldephase zum Schuljahr 2027/2028 zu berichten. Darüber hinaus beauftragt der Rat die Verwaltung, Entwicklungsprozesse von Schulen zu unterstützen, die in den gebundenen Ganztag wechseln wollen.
- Vereinfachung der Verfahren
Der Rat beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den KiTa-Trägern sowie mit den Schulen und den OGS-Trägern die Verwaltungsabläufe weiter zu vereinfachen. Dies gilt insbesondere für Bedarfsabfragen, Anmelde-, Vertrags- und Änderungsverfahren sowie für die Kommunikation mit den Eltern.
- Beratungs- und Beschwerdestelle
Der Rat beauftragt die Verwaltung, kurzfristig die Anlaufstellen bekannt zu machen, die Eltern in allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Systemwechsel in KiTa, Kindertagespflege und OGS beraten. Zugleich soll die Beschwerdelage systematisch erfasst und ausgewertet werden, um ggf. schnell nachsteuern zu können. Als Anlaufstelle bietet sich beispielsweise der i-Punkt Familie für den Bereich KiTa und Kindertagespflege an.
- Evaluation und Weiterentwicklung
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Systemänderungen fortlaufend zu erfassen, insbesondere die Elternzufriedenheit, die Bildungsbeteiligung aller Kinder, die Entwicklung der Nachfrage nach den verschiedenen Betreuungsmodellen in KiTa, Kindertagespflege und OGS, die Auswirkungen auf die KiTas/Kindertagespflege und die Platzverfügbarkeit sowie die Auswirkungen auf Alleinerziehende und Familien mit besonderen Betreuungsbedarfen und auf die Erwerbstätigkeit von Eltern. Dazu soll den zuständigen Ausschüssen berichtet und bei Bedarf Anpassungen vorgeschlagen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt regelmäßig in den Fachausschüssen über die Qualität der Bildungs- und Betreuungsangebote von null bis zehn Jahren zu berichten.
Die Änderungen dienen dem Ziel, die Kindertagesbetreuung und den Offenen Ganztag für die Zukunft verlässlich, flexibel und sozial ausgewogen weiterzuentwickeln. Familien sollen auch nach der Umstellung der Betreuungsmodelle bedarfsgerechte Angebote erhalten. Gleichzeitig sollen die Einrichtungen und Träger durch klarere Strukturen, vereinfachte Verfahren und eine systematische Evaluation unterstützt werden.
Der Betreuungsumfang von 35 Stunden ist für alle beitragsfrei. Zudem sind die letzten beiden Jahre vor der Einschulung unabhängig vom Einkommen der Eltern und vom gewählten Stundenumfang beitragsfrei. Damit wird ein klares Zeichen für Bildungsgerechtigkeit und die Bedeutung frühkindlicher Bildung gesetzt.
Familien mit einem Jahreseinkommen von mehr als 60.000 Euro, die mehr als 35 Betreuungsstunden in Anspruch nehmen, werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt. Dies dient der Stabilisierung des Systems, der Sicherung eines qualitativ hochwertigen Bildungsangebots in den Kindertageseinrichtungen und dem Ziel, Notbetreuungen künftig zu reduzieren.


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