Umsetzung der Public-Viewing-Verordnung während der Fußball-WM 2026

Sitzung am 07.05.2026
Rolf Tups

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Rates am 7.05.2026

Anfrage:

Vor dem Hintergrund aktueller Aussagen von Bundes- und Landesregierung sowie der Landeshauptstadt zur Anwendung der sogenannten Public-Viewing-Verordnung und der damit verbundenen Möglichkeit, Ausnahmen vom nächtlichen Lärmschutz zuzulassen, bitten wir diese Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen und um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beabsichtigt die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf, die rechtlichen Vorgaben der Public-Viewing-Verordnung konkret umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen vom Lärmschutz nach 22 Uhr – mit besonderem Fokus auf Public-Viewing-Angebote in gastronomischen Betrieben, Veranstaltungshallen usw.?

2. Welche Kriterien und Verfahren sollen bei der Genehmigung von Public-Viewing-Veranstaltungen– insbesondere in den Stadtteilen sowie ausdrücklich auch bei gastronomischen Angeboten auf Sportanlagen („Vereinslokalen“) – angewendet werden, um einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Veranstalter, der Fußballfans und der Anwohnerinnen und Anwohner sicherzustellen?

3. Welche Maßnahmen plant die Verwaltung zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Gewährleistung von Transparenz und Rechtssicherheit für gastronomische Betriebe und andere Veranstalter im Genehmigungsprozess?

Begründung:

Laut einer Pressemitteilung*) hat die Bundesregierung über eine Public-Viewing-Verordnung den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Ausnahmen vom Lärmschutz zuzulassen, um bei der in Kanada, Mexiko und den USA stattfindenden Fußball-WM 2026 gemeinschaftliches Verfolgen von Spielen in der Öffentlichkeit auch nach 22 Uhr zu ermöglichen.

Auch das Land NRW unterstützt eine entsprechende Regelung. Erfahrungsgemäß werden weitere Einzelheiten zur Umsetzung in den Kommunen in NRW über entsprechende Erlasse des Landes weiter konkretisiert. Der Presse war bereits zu entnehmen, dass Düsseldorf „nach heutigem Stand kein offizielles städtisches Public Viewing“ plant (Stand 26.3.2026).

Eine Umsetzung der Public Viewing–Verordnung auf kommunaler Ebene ist notwendig, um das „Mitfiebern“ im öffentlichen Raum in Einklang zu bringen mit dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung.

Während der Turnierdauer von 39 Tagen wird es 104 Spiele geben. Anders als bei früheren Turnieren ist der Anteil der Spiele, die in der Nachtzeit stattfinden, besonders hoch. Als Nachtzeit gilt in Deutschland der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr Ortszeit. Die vier häufigsten Anstoßzeiten sind 21 Uhr (19 Spiele), 3 Uhr (12 Spiele), 22 Uhr (10 Spiele) und 0 Uhr (9 Spiele).

Die insgesamt drei Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft beginnen um 19 Uhr und zwei Spiele um 22 Uhr. Das Finale, Halbfinale und Spiel um Platz 3 beginnen um 21 beziehungsweise 23 Uhr.

Von besonderer praktischer Relevanz ist dabei die Umsetzung in gastronomischen Betrieben usw. – insbesondere in den Stadtteilen, beispielsweise bei der Gastronomie auf Sportanlagen oder anderen Veranstaltungsräumen –, da hier erfahrungsgemäß ein Großteil des Public Viewings stattfindet und gleichzeitig potenzielle Nutzungskonflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern bestehen.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung darzulegen, wie die Landeshauptstadt Düsseldorf die bundesrechtlichen Spielräume konkret ausfüllen will – insbesondere mit Blick auf die Zeitverschiebung und damit spät stattfindende Spiele.

*)
https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/bundesregierung-bringt-public-viewing-verordnung-zur-fussball-wm-auf-den-weg

https://rp-online.de/sport/fussball/wm/fussball-wm-nur-ein-deutscher-schiedsrichter-zwayer-faehrt-zur-wm_aid-140137345

https://www.derwesten.de/region/wm-public-viewing-nrw-dortmund-duesseldorf-koeln-id302026739.html

 

Rolf Tups, Mirja Cordes, Dr. Frank Schulz