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Antrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 3. März 2026
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales (AGS) beauftragt die Verwaltung, die im vergangenen Jahr begonnene konzeptionelle und operative Weiterentwicklung des Hilfesystems mit Schwerpunkt Stadtverträglichkeit (vgl. RAT/414/2024) bis zur Sommerpause 2026 vorzulegen.
Der „Stadtverträgliche Hilfenetz-Plan“ wird die bisherigen Strategiepapiere beim Gesundheitsamt und beim Amt für Migration und Integration ablösen, definierte Ziele und Maßnahmen für alle Akteure beschreiben und als verbindliches Steuerungsinstrument dienen unter der Maßgabe folgender Punkte:
- Weiterentwicklung und Aktualisierung der bestehenden Hilfekonzepte, orientiert an veränderten Konsummustern und anderen neuen sowie fortbestehenden Herausforderungen;
- Einbezug der gesamten Hilfekette in eine aufeinander abgestimmte Planung von der Prävention von Wohnraumverlusten, den unmittelbaren Überlebenshilfen über Maßnahmen zur Stabilisierung, bis hin zur Überführung in Regelsysteme und geeignete Wohn- und Unterbringungsangebote. Damit verbunden sein soll besonders die Stärkung verbindlicher Ausstiegs- und Reintegrationsperspektiven; insbesondere durch enge Kooperation mit dem Jobcenter, der Wohnungswirtschaft und den freien Trägern.
- Stärkung und Ausbau erfolgreicher Modelle wie der Niedrigschwelligen Unterbringungs- und Beratungsstelle (NUB) und der geplanten Niedrigschwelligen Ausweich- und Versorgungsfläche (NAV) mit psychosozialen, medizinischen und psychiatrischen Angeboten, um deren Erfahrungswerte auf andere Angebotsbereiche zu übertragen;
- Systematische Verknüpfung von niedrigschwelligen Hilfen, inklusive Unterbringung, um langfristig stadtverträgliche Lösungen zu schaffen;
- Verankerung eines ordnungspolitischen Begleitkonzepts, das die enge Abstimmung zwischen Gesundheitsamt, Amt für Migration und Integration, Ordnungsamt, Polizei, Justiz und freien Trägern der Sucht- und Obdachlosenhilfe sicherstellt, um offene Drogenszenen, Drogenhandel und ordnungswidriges Verhalten im öffentlichen Raum konsequent zu reduzieren;
- Weiterentwicklung der Sauberkeits- und Hygienekonzepte für besonders belastete Sozialräume (inkl. zusätzlicher Reinigungsintervalle, Spritzenentsorgungs-möglichkeiten und schneller Reaktionsstrukturen bei Gefahrenlagen);
- Besonderer Schutz sensibler Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze und Sportanlagen durch geeignete ordnungsrechtliche Maßnahmen und lageangepasste Kontrollen;
- Klare Standortkriterien und Evaluationsmaßstäbe für niedrigschwellige Einrichtungen und Konsumangebote unter Berücksichtigung der Interessen von Anwohnern und Gewerbetreibenden;
- Strukturen für den Austausch mit den Anwohnenden, Gewerbetreibenden und gegebenenfalls weiteren Betroffenen bzw. für deren Information;
- Monitoring und regelmäßige Evaluation sowie Anpassung des „Stadtverträglichen Hilfenetz-Plan“ auf der Grundlage von Evaluationsergebnissen mit Berichterstattung an den AGS und den Ordnungs- und Verkehrsausschuss (Berichtswesen). Die Berichterstattung soll u. a. folgende Schwerpunkte haben: Sicherheitslage, Sauberkeit, Inanspruchnahme der Hilfen, Vermittlungsquoten in Therapie- und Wohnangebote sowie über erkannte Problemverlagerungen.
Für die Umsetzung des Konzeptes werden in 2026 mit Konzepterstellung die erforderlichen Mittel bereitgestellt, bei Bedarf überplanmäßig. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2027 werden die zur Fortsetzung und Weiterentwicklung notwendigen Mittel inklusive der Zuschüsse an die Träger der freien Wohlfahrtpflege etatisiert.
Der AGS beauftragt die Verwaltung, in der Zwischenzeit sicherzustellen, dass trotz der vorläufigen Haushaltsführung alle vorhandenen und essenzielle Maßnahmen fortlaufen können. Hierzu sollen entsprechende Übergänge bis zur regulären Haushaltsführung mit den Trägern gesichert werden.
Die Herausforderungen im Bereich Sucht und Obdachlosigkeit haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neue Konsummuster, steigende Mehrfachproblematiken sowie eine zunehmende Verdichtung in bestimmten Stadtquartieren führen zu erheblichen Belastungen – sowohl für die betroffenen Menschen selbst als auch für Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und besonders Familien.
Ziel dieses Antrags ist es, Hilfeangebote weiterzuentwickeln und zugleich die berechtigten Interessen der Bürgerschaft an Sicherheit, Sauberkeit und Nutzbarkeit des öffentlichen Raumes konsequent zu berücksichtigen. Eine nachhaltige und stadtverträgliche Lösung kann nur gelingen, wenn soziale Hilfen, ordnungsrechtliche Maßnahmen und präventive Strategien ineinandergreifen.
Das Zürcher Modell zeigt, dass ein klar strukturiertes, verbindlich gesteuertes Hilfesystem mit transparenter Zieldefinition, konsequenter Koordination und begleitender Durchsetzung bestehender Regeln sowohl die Situation suchtkranker Menschen verbessern als auch öffentliche Räume entlasten kann.
Für die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind dabei leitend:
- Passgenaue niedrigschwellige Hilfe
- Hilfe zur Selbsthilfe und verbindliche Ausstiegsangebote,
- klare Regeln und konsequente Durchsetzung von Recht und Ordnung,
- Schutz von Kindern, Jugendlichen, Familien und besonders sensiblen Einrichtungen,
- Transparenz gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Der „Stadtverträgliche Hilfenetz-Plan“ soll deshalb nicht nur ein gesundheits- und sozialpolitisches Konzept, sondern ein integriertes Steuerungsinstrument sein, das Humanität und Ordnung gleichermaßen berücksichtigt. So wird sowohl den Bedürfnissen der suchtkranken und obdachlosen Menschen als auch den berechtigten Sicherheits- und Lebensqualitätsinteressen der Bürgerschaft Rechnung getragen.


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