Überprüfung des Neubaus des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG)

Andreas Hartnigk
Sitzung am 11.02.2026
Andreas Hartnigk

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Rates am 11.02.2026

Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, dem geplanten Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) an der Moskauer Straße auf Grundlage der aktuellen Planungsstände Alternativen gegenüberzustellen:

  1. Neubau TVG am Standort Moskauer Straße nach bisheriger Planung
  2. Neubau TVG am Standort Moskauer Straße in reduzierter/optimierter Planung
  3. Revitalisierung des Altstandorts Auf'm Hennekamp/Brinckmannstraße mit Sanierung, Ersatzneubau sowie Erweiterung (An- und/oder Neubau) der bestehenden Gebäude
  4. Ankauf/Anmietung eines vergleichbar geeigneten Bestandsobjektes

Hierzu sollen in einem ersten Schritt nach standardisierten Methoden die Vergleichbarkeit aufgezeigt und in einem zweiten Schritt Optimierungspotenziale aufgezeigt werden. Ziel des zweistufigen Verfahrens ist die Identifikation der wirtschaftlichsten Handlungsvariante unter Wahrung vergleichbarer Qualitäten und Erfüllung funktionaler Anforderungen. Die qualitative Bewertung der Stufe 1 berücksichtigt mindestens die folgenden Kriterien:

  • Funktionalität und Flächeneffizienz
  • Flexibilität und Zukunftsfähigkeit
  • Nachhaltigkeit, Ressourcen- und Klimaschutz
  • Arbeitsbedingungen und Organisationsqualität
  • Städtebauliche Einbindung und die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger
  • Außenwirkung der Verwaltung und Arbeitgeberattraktivität
  • Umsetzbarkeit, Haushaltsverträglichkeit und Projektrisiken

Auf der Grundlage des Ergebnisses von Stufe 1 sollen in Stufe 2 Optimierungspotentiale der qualitativen Anforderungen und des Raum- und Funktionsprogramms ermittelt werden. Bewertungskriterien für die Beurteilung sind u. a. die Erfüllung der Bedarfsziele, Nutzerfreundlichkeit, Arbeitsplatzqualität, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Abschließend erfolgt eine grobe Einschätzung zu den finanziellen Auswirkungen in Bezug auf die Investitions- und Betriebskosten.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, nach der Sommerpause 2026 dem Bauausschuss und dem Rat das Ergebnis der Überprüfung und eine Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Für die Einbindung externer Expertise wird die Stadtkämmerin ermächtigt, bis zu 200.000 EUR zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die Planung zum Neubau des TVG am Standort Moskauer Straße ist so weit entwickelt, dass mit dem Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss eine endgültige Entscheidung ansteht. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Planung erneut mit möglichen Alternativen zu vergleichen. Neben der Wirtschaftlichkeit müssen dabei aber auch die erreichbaren Qualitäten in den genannten Kategorien berücksichtigt werden.


 

 

Rolf Tups, Mirja Cordes, Dr. Frank Schulz