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Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ratsssitzung am 12. Dezember 2024
Ausgehend vom Entwurfsansatz wird die Haushaltsstelle „Masterplan Kinderspielplätze allgemein“ - Produkt 5555102, Maßnahme 701320011 – in den Haushaltsjahren 2025 bis 2028 auf die Summe von jährlich 1.300.000 Euro erhöht. Die Erhöhung erfolgt auf dem Konto 78311000.
Die Haushaltsstelle „Masterplan Jugend- und Bolzplätze“ (Produkt 5555102, Konto 78311000, Maßnahme 790000724) wird in den Haushaltsjahren 2025 bis 2028 von 250.000 Euro um 150.000 Euro auf 400.000 Euro jährlich erhöht. Aus dem Budget kann unter anderem eine Stelle für die Fachplanung und Koordination der Maßnahmen Jugend- und Bolzplätze für diesen Zeitraum finanziert werden.
Der bisherige Masterplan zur Sanierung der städtischen Kinderspielplätze sieht für 2025 nur noch 4 Spielplätze vor, während in den früheren Jahren 6 Spielplätze pro Jahr modernisiert werden konnten. Diese neue Situation ist in erster Linie durch erhebliche Baukostensteigerungen entstanden.
Aktuell gibt es im Stadtgebiet rund 350 öffentliche Kinderspielplätze – darunter 10 Wasserspielplätze und 15 Waldspielplätze. Hier besteht ein großer Bedarf an Sanierung und Erneuerung. Dem soll ein finanziell aufgestockter Masterplan Kinderspielplätze Rechnung tragen. Neu gestaltete Kinderspielplätze erfreuen sich großer Beliebtheit in der Bevölkerung und stärken Düsseldorf als familien- und kinderfreundliche Stadt.
Auf Initiative von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschloss der Rat im letzten Jahr, einen zusätzlichen Masterplan Jugend- und Bolzplätze unter Beteiligung von Jugendlichen umzusetzen (RAT/475/2023). Ziel ist die bedarfsgerechte Neuschaffung von Aufenthaltsorten für Jugendliche und junge Erwachsene im Freien sowie die notwendige Sanierung und Aufwertung von Bolzplätzen.
In der bisherigen Praxis hat sich erwiesen, dass die vorhandenen Mittel für eine angemessene Sanierung von Bolzplätzen in vielen Stadtteilen sowie die gleichzeitige Neuentwicklung von Anlagen für Jugendliche nicht ausreichen und erhöht werden müssen. Gleichzeitig bedarf die zielgruppengerechte Konzipierung und Umsetzung von Jugendplätzen unter Beteiligung von Jugendlichen im Rahmen des Masterplans einer zusätzlichen Fachkraft für die Fachplanung und Koordinierung. So können bedarfsgerechte und stadtteilorientierte Angebote im öffentlichen Raum erfolgreich realisiert werden.
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