
(c) Ralph Sondermann
Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Rates am 12. Dezember 2024
Der Rat beschließt, im Haushaltsjahr 2025 Zuwendungen an die freie Kunst- und Kulturszene mit Bezug auf die Transferaufwendungen 1 des Kulturamts (Konto: 53170000) zusätzlich zu den Haushaltsansätzen wie folgt bereitzustellen:
- Asphalt Festival gGmbH (Transfers 1, lfd. Nr. 4): erhöhter Zuschuss: um 250.000 EUR auf 450.000 EUR. Der Rat beauftragt die Verwaltung, über die neue Kooperation mit dem Düsseldorfer Schauspielhaus nach den Herbstferien 2025 zu berichten.
- Künstlerverein Malkasten (Transfers 1):
- lfd. Nr. 45: erhöhter Betriebskostenzuschuss: um 65.000 EUR auf 155.000 Euro EUR,
- lfd. Nr. neu 11: Gebäudesanierung: keine Förderung aus dem Kulturetat. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Künstlerverein Malkasten bei der Antragstellung für eine Förderung der energetischen Gebäudesanierung proaktiv zu beraten und das weitere Antragsverfahren eng zu begleiten.
- Tanzhaus NRW e. V. (Transfers 1, lfd. Nr. 76): erhöhter Betriebskostenzuschuss: um 240.233 EUR auf 1.305.403 EUR; sowie mit Sperrvermerk: um weitere 223.992 EUR auf insgesamt 1.529.395 EUR. Der Kulturausschuss kann den Sperrvermerk aufheben, sobald Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Land NRW über die betriebliche Organisation und anteilige Finanzierung des Tanzhauses erfolgt sind. Die Kulturverwaltung wird daher beauftragt, den Dialog zwischen Stadt und Land zeitnah zu ermöglichen.
- Ben J. Riepe Kompanie e. V. (Transfers 1, lfd. Nr. neu 2): Zuschuss für Projekt „Freiraum“ in Höhe von 30.000 EUR (einmalig) – mit der Auflage, ab sofort Erlöse aus Selbstzahler-Angeboten zu erzielen und eine erneute mehrjährige Förderung möglichst mit Start ab November 2025 durch „Tanzpakt Stadt-Land-Bund“ zu beantragen.
Der durch Beschluss des Kulturausschusses am 7. November 2024 (KUA/163/2024) bestätigte Sperrvermerk i. H. v. 91.500 EUR aus dem Haushaltsbeschluss des Rates (RAT/505/2023) für den Verein zur Gründung und Förderung eines Deutschen Fotoinstituts (DFI e. V.) (Transferaufwendungen 2, lfd. Nr. 2, Kulturamt, Konto: 53172800, „Förderung der Fotografie“) wird hiermit aufgehoben, um die Veranstaltungsplanung des Vereins für das Jahr 2025 abzusichern.
Eine Begründung erfolgt mündlich in der Sitzung.
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