
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die städtischen Eigenheime in der sogenannten Engländersiedlung in Lohausen an die dortigen Mieterinnen und Mieter veräußert werden können. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob der Verzicht auf Entschädigungsansprüche (Lärm und weitere Immissionen) gegen den Flughafen auch bei einem Verkauf – z. B. durch vertragliche Regelungen oder eine Grundbucheintragung – gesichert werden kann.
Die Engländersiedlung in Lohausen (Anna-von-Krane-Straße, Hüttmannstraße, Josef-Wilden-Straße, Lohausener Dorfstraße, Schnaasestraße) wurde im Jahre 1999 von der Landeshauptstadt angekauft. Sie wird derzeit von der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf (SWD) verwaltet.
Die betroffenen Straßen liegen innerhalb der Lärmschutzzone 1 des Flughafens und sind verstärkt durch Fluglärm belastet. Medienberichten zufolge, wurden Mieterinnen und Mieter der Wohnungen vertraglich verpflichtet, auf jegliche Entschädigungsansprüche aufgrund von Lärmbelästigungen oder anderen Immissionen zu verzichten. Im Gegenzug wurde ein entsprechender Lärmabschlag auf die Miete gewährt.
Viele Mieterinnen und Mieter möchten nun gern die Häuser kaufen, um hier selbst aktiv zu werden und investieren zu können.
Die CDU-Ratsfraktion möchte prüfen lassen, inwieweit die Eigenheime den einzelnen Mieterinnen und Mietern zum Kauf angeboten werden können. Dabei muss es auch das Ziel sein, den Betrieb des Flughafens zu sichern. Daher müssen entsprechende Möglichkeiten – z. B. durch vertragliche Regelungen oder eine Grundbucheintragung – eingehend untersucht werden.
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