
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD im Rat am 15. Juni 2023
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf
(Beherbergungssteuersatzung) mit folgenden Änderungen:
§ 3 Bemessungsgrundlage und Steuersatz
(2) Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 3 EUR.
Auszunehmen von diesem Steuersatz sind minderjährige Beherbergungsgäste sowie Aufenthalte von Klassenfahrten, Schulfahrten, Berufskollegs- und Jugendfahrten inklusive deren Begleitpersonen.
(3) Die Beherbergungssteuer wird bei einer ununterbrochenen
Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für
21 Tage erhoben.
Neu § 16
Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der
Landeshauptstadt Düsseldorf wird nach 2 Jahren evaluiert.
Erfolgt mündlich in der Sitzung.
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