Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Beherbergungssteuersatzung)

Bettensteuer in Düsseldorf
Sitzung am 15.06.2023
Rolf Tups

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD im Rat am 15. Juni 2023

Antrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt die vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf
(Beherbergungssteuersatzung) mit folgenden Änderungen:

§ 3 Bemessungsgrundlage und Steuersatz
(2)  Der Steuersatz beträgt pro Übernachtung 3 EUR.

Auszunehmen von diesem Steuersatz sind minderjährige Beherbergungsgäste sowie Aufenthalte von Klassenfahrten, Schulfahrten, Berufskollegs- und Jugendfahrten inklusive deren Begleitpersonen.

(3) Die Beherbergungssteuer wird bei einer ununterbrochenen
Beherbergungsdauer im selben Beherbergungsbetrieb längstens für
21 Tage erhoben.

Neu § 16

Die Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der
Landeshauptstadt Düsseldorf wird nach 2 Jahren evaluiert.

Begründung:

Erfolgt mündlich in der Sitzung.

Rolf Tups, Angela Hebeler, Norbert Czerwinski, Dr. Sabrina Proschmann, Markus Raub