Transparenz der Aufwandsentschädigungen in Aufsichtsgremien

Rolf Tups
Sitzung am 08.05.2023
Rolf Tups

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Mai 2023

Antrag:

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Regelungen zu Aufwandsentschädigungen und ggf. Verdienstausfall für Mitglieder in den Aufsichtsgremien städtischer Beteiligungsunternehmen in einer Übersicht zu veröffentlichen (Höhe der Sitzungsgelder und möglicher Pauschalen sowie Anzahl der planmäßigen Sitzungen pro Jahr).

Analog zum Beteiligungsbericht sollen die Unternehmen berücksichtigt werden, an denen die Stadt mit einer Quote von mehr als 20 Prozent beteiligt ist. Die Übersicht soll an geeigneten Stellen auf der städtischen Webseite veröffentlicht bzw. verlinkt werden, beispielsweise im Bereich der Beteiligungsberichte, der Auskünfte nach § 7 KorruptionsbG und im Bürgerinformationssystem.

Begründung:

Ebenso wie im Stadtrat, in den Ausschüssen und in den Bezirksvertretungen ist auch die Arbeit in den Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und Kuratorien der städtischen Beteiligungsunternehmen ehrenamtlich. Die Aufwandsentschädigungen für Ratsleute, sachkundige Bürger*innen und Bezirksvertreter*innen richtet sich nach der Entschädigungsverordnung NRW und ist damit öffentlich transparent. Für die Aufsichtsgremien der städtischen Beteiligungen fehlt diese Transparenz bisher noch.

Rolf Tups, Angela Hebeler und Norbert Czerwinski