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Haushaltsantrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die städtische Liegenschaftspolitik weiter im Sinne einer nachhaltigen Wohnungs- und Wirtschaftspolitik zu nutzen und sicherzustellen, dass der An- und Verkauf von städtischen Flächen nicht Bestandteil von Bodenspekulation wird.
Für eine solche aktive Bodenvorrats- und Liegenschaftspolitik haben Stadtrat und Stadtverwaltung bereits zahlreiche Beschlüsse gefasst und städtebauliche Instrumente implementiert, insbesondere zu Vorkaufsrechten, zu konzeptionellen Vergabeverfahren und zur Nutzung von Erbbaurechten.
Um diese Ziele und Maßnahmen auch im städtischen investiven Finanzplan abzubilden, werden die geplanten Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden auf 10.000.000 Euro in 2023 erhöht (Produkt: 1111106, Zeile: 07, Konto: 78210000, Maßnahme: 700310002).
Die Kooperationspartner von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgen eine aktive Bodenpolitik, denn wohnungs- und wirtschaftspolitische Ziele lassen sich einfacher erreichen, wenn die Stadt über eigene Flächen verfügt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt Vor- oder Rückkaufsrechte zum Erwerb von Grundstücken ausübt, um Spekulationen mit Grund und Boden frühestmöglich zu unterbinden.
Dazu haben wir in dieser Wahlperiode bereits zahlreiche Vorkaufsrechtssatzungen beschlossen. Ergänzend ist wichtig, dass die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden, um von Vor- oder Rückkaufsrechten Gebrauch machen zu können. Weitere Mittel werden je nach Einzelfall über separate Beschlüsse bereitgestellt werden.
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