Bahnlärm in Düsseldorf Rechtliche Rahmenbedingungen klären

Peter Blumenrath
Sitzung am 01.10.2015
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Wie hat sich der Personen- und Güterverkehr auf den Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet seit dem Jahr 2000 entwickelt, welche weiteren Veränderungen erwartet die Verwaltung in den kommenden zehn Jahren, und wie schätzt sie die künftige Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürger hierbei ein?
  2. Wann liegt nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine wesentliche Änderung an öffentlichen Schienenwegen (Anspruch auf vorsorgenden Lärmschutz) vor, wann besteht auch bei stark steigender Lärm- und Verkehrsbelastung ein Bestandsschutz für Bahnstrecken, und konnte die Verwaltung in Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium auf eine Änderung der aktuellen Rechtslage hinwirken?
  3. Welche Ergebnisse hat die Verwaltung in den Gesprächen (Umweltministerium NRW/Eisenbahnbundesamt) zur Mitwirkung von Städten und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung an Bahnstrecken innerhalb von Ballungsräumen erzielt, und welche Auswirkungen haben dabei die unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen zur Zuständigkeit?
Begründung:

Die in den letzten Jahren stark gestiegene Belastung für Bürgerinnen und Bürger durch Schienenverkehrslärm hat zu vielfältigen Diskussionen über die Voraussetzungen für Lärmschutz an bestehenden Schienenstrecken geführt.

Insbesondere die Frage, ob nicht schon die starke Zunahme des Verkehrs auf der Schiene die Deutsche Bahn zu weiteren Lärmschutzmaßnahmen verpflichten müsste, wird intensiv debattiert. So fordern Bürgerinitiativen und der Deutsche Städtetag einen Anspruch auf flächendeckenden Lärmschutz statt freiwilliger Lärmsanierung – zumindest entlang der EU-Güterverkehrskorridore. Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion berichtete die Verwaltung im Rat bzw. im Umweltausschuss von geplanten Gesprächen mit dem Bundesverkehrsministerium im Rahmen des Deutschen Städtetags.

Gleichzeitig wurde durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 47e, Abs. 4) die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes seit 1.1.2015 auf das Eisenbahnbundesamt übertragen.

Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion berichtete die Verwaltung am 18.06.2015, dass laut Erlass des Landesumweltministeriums NRW diese Zuständigkeit unabhängig von der Siedlungsstruktur innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen gelte. Zur Klärung offener Fragen zu Art und Umfang der Mitwirkung von Städten und Gemeinden am Lärmaktionsplan sei ein Austausch mit dem Eisenbahnbundesamt, dem Umweltministerium NRW und der Landeshauptstadt geplant.  

Auf der Homepage des Eisenbahnbundesamts ist jedoch zu lesen, dass man sich nur für Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen zuständig sieht (vgl. https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/lapeba/de/home). Dies hat offenbar bereits zu ersten Überlegungen auf Bundesebene geführt, die bestehende Rechtslage zu präzisieren.

Der Schutz der Menschen vor Bahnlärm für die CDU-Ratsfraktion hat eine sehr hohe Priorität. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, dass sich Bund, Land und Kommunen – insbesondere aber die Landeshauptstadt – konsequent für den Lärmschutz der Bevölkerung einsetzen. Dazu gehören verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen wie auch eine für die Bürgerinnen und Bürger klar erkennbare Zuständigkeit. Wir möchten die Sitzung des Ausschusses zum Anlass nehmen, um mich über die bisherigen Ergebnisse zu informieren.