Gigabitfähiger Anschluss der Schulen in Düsseldorf

Pavle Madzirov
Sitzung am 08.09.2022
Pavle Madzirov

Anfrage der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Rates am 8. September 2022

Anfrage:
  1. Wie viele Schulen in Düsseldorf sind noch nicht an ein symmetrisch gigabitfähiges Netz angeschlossen (symmetrisch bedeutet, dass Upload- und Downloadraten gleich sind) und wie viele der bereits mit dieser Technik angeschlossen Schulen sind mit der erforderlichen IT-Infrastruktur (Inhouse Verkabelung) ausgestattet?
  2. Wie kann – vor dem Hintergrund der am 31.12.2022 auslaufenden „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen“ – gewährleistet werden, dass der flächendeckende Gigabitanschluss die Schulen erreicht und mit Landesmitteln finanziert werden kann?
Begründung:

Die digitale Infrastruktur der Schulen ist im Fokus der Öffentlichkeit. Es steht außer Frage, dass insbesondere bei umfangreichen Investitionen – wie dem symmetrisch gigabitfähigen Netzausbau – mögliche Finanzierungsoptionen über Förderprogramme bei der Planung des Gigabitausbaus in Düsseldorf genutzte werden sollten. Schulanschlüsse, die in diesen Rahmen fallen, sind sowohl vom Land als auch vom Bund (im Rahmen des Graue-Flecken Programms) förderfähig.

Das Landesförderprogramm zur Finanzierung des gigabitfähigen Anschlusses der Schulen** endet am 31.12.2022. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Stadt Düsseldorf plant, den gigabitfähigen Anschluss der Schulen zu beschleunigen und ob möglicherweise über Förderzugänge der Ausbau beschleunigt werden kann und/oder den Haushalt entlastet.

Sowohl für die Inanspruchnahme (Nutzung) einer schnellen Internetanbindung an Schulen als auch im Rahmen einer umfangreiche Nutzung der Förderzugänge  über den Digitalpakt Schule zur besseren Ausstattung der digitalen Infrastruktur an Schulen ist  die entsprechende Inhouse-Verkabelung nicht nur erforderlich, sondern bei Bedarf grundsätzlich auch über Fördermittel finanzierbar.

Demnach ist auch für die bereits an ein symmetrisch gigabitfähiges Netz angeschlossenen Schulen der aktuelle Sachstand von Bedeutung.

** Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=47671

Rolf Tups, Angela Hebeler, Norbert Czerwinski