
(c) Ralph Sondermann
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung am 14. Juni 2022
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den städtischen Tochtergesellschaften zu prüfen, ob die Maßnahmen, Angebote und/oder Projekte der Stadtverwaltung für ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis auch für die städtischen Tochtergesellschaften von Interesse sind und wie die Stadtverwaltung und die städtischen Tochtergesellschaften voneinander lernen können.
Ein entsprechender Bericht erfolgt im Ausschuss im nächsten Jahr.
Am 22. Februar 2022 wurde seitens der Verwaltung die Berichterstattung „Gleichstellung aller Menschen im Beruf“ über die städtischen Töchter in den Gleichstellungsausschuss zur Kenntnis eingebracht (GLA/042/2021). Diese beruhte auf dem Antrag GLA/023/2021 der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Der Public Corporate Governance Kodex für die Beteiligung der Landeshauptstadt Düsseldorf enthält Regelungen zur Anwendung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Gehört der Landeshauptstadt Düsseldorf allein oder gemeinsam mit anderen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Anteile eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts – hier: an denen die LHD mit mindestens 50% beteiligt ist – wirken Vertreterinnen und Vertreter darauf hin, dass in dem Unternehmen die Ziele dieser Gesetze beachtet werden, und unterrichten die Gremien der Gesellschaft über deren Einhaltung.
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