Düsseldorfer Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer auf notwendige Wartungspflichten der Grundstücksentwässerung aufmerksam machen und informieren

Andreas Hartnigk
Sitzung am 08.06.2022
Andreas Hartnigk

Antrag der CDU-Ratsfraktion zur Bauausschusssitzung am 7. Juni 2022

Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Düsseldorfer Stadtgebiet anzuschreiben,

  1. um sie auf ihre Wartungspflicht der Grundstücksentwässerungsanlage (inkl. der Anschlussleitungen) gem. § 6 d) der Abwassersatzung der Stadt Düsseldorf in Verbindung mit der gültigen DIN-Norm 1986 Teil 3 aufmerksam zu machen und 
  2. um ihnen entsprechende Informationen und Angebote zu Beratungsleistungen zu übersenden, wie die Wartungspflicht wahrgenommen bzw. durchgeführt werden kann.
Begründung:

Nach mehreren Starkregenfällen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Überschwemmungen von Hauskellern. Dieses kann u.a. durch ordnungsgemäß gewartete Abwasserleitungen bzw. Anlagenteile wie z.B. Rückstausicherungen versucht werden zu minimieren. Daher ist ein wirksamer Schutz gegen Starkregen und Rückstau für die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in Düsseldorf sehr wichtig. Nach den Hochwasserereignissen im Sommer 2021 hat sich gezeigt, dass eine verlässliche Aussage, wann und wo das nächste Starkregenereignis auftreten wird, nicht getroffen werden kann. Jeder einzelne Grundstückseigentümer und jede einzelne Grundstückseigentümerin kann mit einer regelmäßigen Wartung zur Gefahrenminimierung einer Überschwemmung einen Beitrag leisten. Mit einem Schreiben der Stadtentwässerungsbetriebe sollen die Eigentümer auf ihre Pflicht zur Wartung der Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen werden. Gleichzeitig sollen ihnen Hinweise oder auch ein Beratungsangebot (z.B. die Starkregenberatung) zur Wartungsdurchführung übersandt werden.

Stefan Wiedon