
(c) Ralph Sondermann
Antrag der Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Kulturausschusses am 24. März 2022
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kulturausschuss bis zum Herbst dieses Jahres darzulegen, welche personellen, finanziellen und zeitlichen Bedarfe bestehen, damit das Kulturamt
- in einem ersten Schritt dringend notwendige Restaurierungsarbeiten bzw. Instandsetzungen von Kunstwerken veranlassen kann, die stark beschädigt und ggf. auch schon eingelagert sind;
- einen priorisierten und mit Kostenschätzungen versehenen Masterplan „Inventarisierung, Sanierung und Pflege städtischer Kunstwerke, Brunnen und Denkmäler im öffentlichen Raum“ (inkl. Ein- und Zwischenlagerungen) erarbeiten und der Politik vorlegen kann;
- in einem weiteren Schritt ein öffentlich zugängliches digitales Verzeichnis aller öffentlich sichtbaren Kunstwerke, Brunnen und Denkmäler im Stadtbild entwickeln – ggf. auch zusammen mit weiteren Akteurinnen und Akteuren wie Stadtarchiv, Heimatvereinen oder Fachautorinnen/Fachautoren – und dieses Verzeichnis auch fortlaufend aktualisieren kann.
Die Ratsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streben perspektivisch einen Masterplan für städtische Kunstwerke, Brunnen und Denkmäler im öffentlichen Raum an. Darin soll die Verwaltung – nach Priorität geordnet – den Bedarf an Pflege-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen für die genannten Objekte darstellen, regelmäßige Reinigungsintervalle festlegen und auch eine Schätzung der erforderlichen Kosten abgeben.1
Darüber hinaus ist uns daran gelegen, dass ein digitales Verzeichnis entwickelt wird, worin sämtliche öffentlich sichtbare Kunstwerke, Brunnen und Denkmäler im Düsseldorfer Stadtbild mit Standort, Bild und ggf. auch ergänzenden Informationen (z. B. Künstlerin/Künstler, Entstehungsjahr, Historie) online abrufbar und öffentlich einzusehen sind.
Wir sind uns bewusst: Für die genannten Vorhaben sind zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen in der Verwaltung nötig, die nur dann von der Politik bewilligt und bereitgestellt werden können, wenn die Lage des städtischen Haushalts dies zulässt. Daher soll die Kulturverwaltung dem Ausschuss zur Beratung eine erste Einschätzung zum Umfang der Bedarfe geben – auch für unaufschiebbare Instandsetzungen von stark beschädigten Kunstwerken.
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1Vorbild könnten beispielsweise Buchprojekte sein wie: Rolf Purpar: Kunststadt Düsseldorf. Objekte und Denkmäler im Stadtbild, 2. überarb. und erg. Aufl., Düsseldorf 2009; Wolfgang Funken: ars publica. Geschichte der Kunstwerke und kulturellen Zeichen im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Düsseldorf, 3 Bde., Essen 2012.
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