
(c) Ralph Sondermann
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung über die Verlängerung der kommunalen Sonderförderung für die Freien Träger zu berichten. Ferner ist darzulegen, welchen Wirkungsgrad die derzeitige Sonderförderung auf den Düsseldorfer Kita-Ausbau hat, wo aus Sicht der Verwaltung und der Freien Träger Änderungen zur geltenden Richtlinie erforderlich wären, und in welcher Höhe Finanzmittel für 2016 ff. einzuplanen sind. Ergänzend soll dargestellt werden, wie die Trägervielfalt und die bestehende Ausbauplanung über die Sonderförderung hinaus zukünftig sichergestellt werden kann.
Seit vielen Jahren werden zur Sicherung des Kita-Ausbaus in Düsseldorf ergänzende freiwillige Mittel für die Freien Träger bereitgestellt. Die seit Einführung der Kindpauschalen bestehenden Finanzierungslücken konnten hierüber kompensiert und eine Schließung insbesondere kirchlicher Kindertageseinrichtungen vermieden werden. Über die Sonderförderung der Stadt Düsseldorf, die im letzten Jahr annähernd 9 Millionen Euro betrug, erfolgt der Ausgleich hoher Mietkosten, die Bereitstellung von Kita-Plätzen mit mehr als 45 Wochenstunden, der Ausbau von Fachberatungsstellen sowie ein Defizitausgleich beispielsweise bei den Personalkosten. Die geförderten Träger haben sich im Gegenzug verpflichtet, zwei so genannte Überbelegungsplätze je geförderter Einrichtung zu schaffen.
Die derzeit laufende Sonderförderung, die wichtiger Baustein des Platzausbaus und der Sicherung der Trägervielfalt ist, läuft zum 31. Dezember 2015 aus.
Aus diesem Grund möchte die CDU-Ratsfraktion zeitnah vor den Etatberatungen wissen, welche Wirkung die bisherige freiwillige Förderung entfalten konnte, und wie sich die Sonderförderung in den nächsten Jahren gestaltet.
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