Änderungsantrag zur Vorlage 61/52/2015 (Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 02-008 Wohnhochhaus Mercedesstraße Öffentlichkeitsbeteiligung)

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 01.06.2015
Angelika Penack-Bielor
Antrag:

Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung wird hiermit gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung (Vorentwurf) Nr. 02-008 – Wohnhochhaus Mercedesstraße angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagegemäße Beschlussfassung, unter der Maßgabe, dass das Handlungskonzept Wohnen hinsichtlich der Festlegung des Anteils von mindestens 20 % preisgedämpften Wohnungen beachtet und in einem städtebaulichen Vertrag gesichert wird.

Begründung:

Das erfolgreiche Handlungskonzept ZUKUNFT.WOHNEN.DÜSSELDORF hat mit seinem Mix aus öffentlich gefördertem, preisgedämpftem und frei finanziertem Wohnungsbau Vorbildcharakter für andere deutsche Großstädte. Die Staffelung sorgt dafür, dass Wohnraum in allen Preislagen geschaffen wird, auch für Menschen mit mittlerem Einkommen. So wird in den Wohnvierteln für eine soziale Ausgewogenheit gesorgt.

Nach dem Düsseldorfer Modell kann von der Standartquote abgewichen werden, wenn die Besonderheiten eines Projektes eine Umsetzung nicht möglich machen. Dies können neben einer besonderen Sozialstruktur auch außergewöhnliche Belastungen des Grundstücks oder des Bauprojekts sein. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Der Anteil des preisgedämpften Wohnraums soll aber nicht unter 20 % sinken. (Vgl. Handlungskonzept ZUKUNFT.WOHNEN.DÜSSELDORF; Maßnahme 6.1.1; S. 94)

Erfahrungen aus Düsseldorf und anderen Städten zeigen, dass ohne einen preisgedämpften Anteil der Abstand zwischen den geförderten und den frei finanzierten Wohnungen zu groß wird. Menschen, die knapp keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, hätten dann weniger Chancen, eine für sie passende Wohnung zu finden.

Daher erwartet die CDU-Ratsfraktion, dass das Handlungskonzept Wohnen gleichermaßen für alle Investoren, Bauträgern und Grundstückseigentümern gilt und von der Verwaltung entsprechend durchgesetzt wird. Weitere Ausnahmen würde Investorinnen und Investoren weiter verunsichern und womöglich abschrecken.