
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 09/006 (alt: 5670/022) – Am Scheitenwege-Süd – an der nördlichen Plangrenze oberhalb der Planstraße 2 dahingehend geändert werden kann, dass ein Grünstreifen (z. B. in Form einer Baumreihe) eingefügt oder eine Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser dorthin verlagert wird. Dadurch soll dem nördlich anschließenden Wohngebiet ein kleiner Ersatz für die in der ursprünglichen Planung enthaltene Grünanlage geboten und ein Puffer zu der vorgesehenen Planstraße 2 geschaffen werden.
Das Bebauungsplangebiet – Am Scheitenwege-Süd – basiert auf der Rahmenplanung Himmelgeist/Itter aus dem Jahr 2000 und auf dem aus dem städtebaulichen Werkstattverfahren “Wohnen am Rhein in Himmelgeist/Itter” hervorgegangenen Masterplan. Der nördliche Bereich des Plangebiets wurde aufgrund des erhöhten Platzbedarfs für die Schulerweiterung und der vom Gartenbaubetrieb ausgehenden Lärmimmissionen jedoch in erheblichem Umfang umgeplant. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2009 sind dort – unmittelbar angrenzend an die dortige Wohnbebauung – nunmehr anstelle eines Grünstreifens die Planstraße 2 und ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen.
Für das nördlich angrenzende Wohngebiet gilt der Bebauungsplan 5670/019 – Am Scheitenwege – aus dem Jahr 2009. Die Bewohner dieses Neubaugebietes haben ihre Grundstücke im Jahr 2010 in Kenntnis des Entwurfs des Bebauungsplans – Am Scheitenwege Süd – aus dem Jahr 2009 erworben, der noch einen Grünstreifen unterhalb ihrer Grundstücke vorsah.
Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung beantragt die CDU-Ratsfraktion, zu prüfen, wie der nördliche Planbereich verändert werden kann, um die Nachbarschaftsinteressen angemessen zu berücksichtigen. Möglich wäre die Schaffung eines Grünstreifens, beispielsweise in Form einer Baumreihe, oder die Verlagerung einer Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser an die nördliche Plangrenze.
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