Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu TOP 13, Vorlagennummer 40/30/2015, Realisierung von städtischen Schul- und sonstigen Hochbaumaßnahmen durch die Public Management GmbH

Rolf Tups
Sitzung am 30.04.2015
Rolf Tups
Änderungsantrag

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die unter Ziffer 1 genannten Pilotprojekte vollständig aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren und das vorgeschlagene Mietmodell nicht anzuwenden.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung zudem,

  1. halbjährlich im Bau- und im Schulausschuss über den Sachstand zu berichten
  2. zur Ratssitzung am 5. November 2015 eine aktualisierte und nach Prioritäten geordnete Gesamtliste aller Schulbaumaßnahmen, differenziert nach Zuständigkeit, Finanzierungsmodell, Kosten, Baubeginn und Fertigstellungstermin, vorzulegen
  3. zur letzten Ratssitzung vor den Sommerferien 2016 einen Zwischenbericht zu den Pilotprojekten zu geben
  4. die Pilotphase zum 1. Mai 2017 abzuschließen
  5. einen umfassenden Evaluationsbericht zu erstellen und dem Rat vor den Haushaltsberatungen für 2018 vorzustellen.
Begründung:

Die CDU-Ratsfraktion begrüßt, dass neben den für 2015 vorgesehenen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Masterplan Schulen, für den 30 Millionen Euro eingeplant sind, weitere Schulbaumaßnahmen realisiert werden sollen.

Wir sind aber strikt dagegen, dass Bau und Unterhaltung von Schulgebäuden über Kreditaufnahmen finanziert werden. Ein solcher „Schattenhaushalt“ gefährdet nachhaltig die wirtschaftliche Schuldenfreiheit Düsseldorfs. Die Landeshauptstadt ist sehr wohl in der Lage, Aufgaben zur Daseinsvorsorge wie den Schulbau aus dem eigenen Haushalt zu erfüllen. Unter Beachtung der wirtschaftlichen Schuldenfreiheit muss die Stadtspitze gegebenenfalls eine veränderte Gewichtung von Prioritäten vornehmen.

Die CDU-Ratsfraktion setzt sich dafür ein, dass, der demografischen Entwicklung folgend, mehr Unterrichts- und Fachräume an den Grund- und weiterführenden Schulen geschaffen werden. Auch darf der Raumbedarf, der sich aus der inklusiven Beschulung und der Ausweitung der Ganztagsangebote ergibt, nicht vernachlässigt werden.

Wir fordern daher, dass die Maßnahmenplanung und deren Abwicklung für Politik, Schulen und Eltern transparent und nachvollziehbar bleiben und die erwarteten zeitlichen Vorteile sich in der praktischen Anwendung ergeben. Um Möglichkeiten der Gegensteuerung zu eröffnen, ist es unerlässlich, die Gesamtplanung über regelmäßiges Controlling und Projektzwischenberichte sowie einen Projektmeilenstein nebst Evaluation nach zwei Jahren zu hinterfragen.