Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zu TOP 40 j, Vorlagennummer 01/81/2015, Antrag der Ratsfraktionen von FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen: Novellierung der Richtzahlen für den Stellplatz- und Fahrradabstellplatzbedarf

Rolf Tups
Sitzung am 30.04.2015
Rolf Tups
Änderungsantrag:

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, eine Stellplatz-bzw. Stellplatzablösesatzung in Bezug auf bedarfsgerechte Regelungen für den Wohnungsneubau bzw. entsprechende Nutzungsänderung je nach Art der Bauvorhaben, Bewohnerstrukturen und Lage im Stadtgebiet unter Beachtung der verkehrlichen, wirtschaftspolitischen und städtebaulichen Belange zu erarbeiten und anzupassen.

Wird ein geminderter Stellplatznachweis aufgrund der konkreten Nutzung des Gebäudes (z. B. Studentenwohnungen) gefordert, muss sichergestellt werden, dass diese Nutzung dauerhaft erhalten bleibt.

Das sich ändernde Mobilitätsverhalten, gerade in Gebieten mit guter ÖPNV-Anbindung (weniger Pkw-Besitz, vermehrte Nutzung von Car-Sharing, postfossile Mobilität), sollte sich auch im Stellplatznachweis für Bauvorhaben wiederfinden. Da der öffentliche Raum nur bedingt für die Unterbringung von Fahrrädern geeignet ist, gilt dies ebenso für die Sicherstellung von ausreichenden, sicheren und gut erreichbaren Abstellanlagen im privaten Raum.

Begründung:

Bereits im Entwurf des Stadtentwicklungskonzepts 2025+ wurden die geplanten Projekte „Überarbeitung einer Stellplatz-/Stellplatzablösesatzung“ sowie „Parkraummanagement, Er- bzw. Überarbeitung der Stellplatzsatzung für Fahrräder und Pkw mit Faktoren Lagegunst ÖV, Bike-/Car-Sharing, E-Mobilität“ vorgestellt.

Die CDU-Ratsfraktion ist der Auffassung, dass diese konkreten Projekte weiter verfolgt werden sollten.

Es ist dringend geboten, dass – entgegen dem Antrag der Ampelparteien – auch die Lage der Objekte im Stadtgebiet, d. h. die spezielle Situation vor Ort, in der Stellplatzsatzung Berücksichtigung findet. Eine undifferenzierte, gesamtstädtische Betrachtung würde dazu führen, dass sich der Parkdruck gerade in dicht bebauten Stadtteilen erheblich verschärft.

Sofern ein geminderter Stellplatznachweis aufgrund der konkreten Nutzung des Gebäudes (z. B. Studentenwohnungen) gefordert wird, muss sichergestellt werden, dass diese Nutzung dauerhaft erhalten bleibt. Dazu könnte beispielsweise die genaue Nutzung in der Betriebsbeschreibung zum Bauantrag dargestellt und über die Eintragung einer Baulast zusätzlich gesichert werden. Wenn eine Nutzung außerhalb der Betriebsbeschreibung beabsichtigt wäre, müsste der Bauherr eine neue Baugenehmigung beantragen.