Anfrage: Veränderungen Bundesimmissionsschutzgesetz gibt es Verbesserungen beim Bahnlärm?

Peter Blumenrath
Sitzung am 07.05.2015
Peter Blumenrath, MdL
Anfrage:
  1. Welche Auswirkungen hat die neue Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamts bei der Lärmaktionsplanung, welche Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten verbleiben der Landeshauptstadt an dieser Stelle, und welche Folgen hat dies für den künftigen Schutz vor Bahnlärm in Düsseldorf? 
  2. Welche Bahnstrecken sind in Düsseldorf von der genannten Änderung betroffen, und wie wird hinsichtlich der privaten Schienenstrecken verfahren?
  3. Was hat die Verwaltung seit der Ratssitzung vom 30.10.2014 unternommen, um mehr Lärmschutz an den Bahnstrecken im Düsseldorfer Stadtgebiet zu erreichen, und welche weiteren Schritte sind für die kommenden Monate vorgesehen?
Begründung:

Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 47e, Abs. 4) ist das Eisenbahnbundesamt seit 1.1.2015 zuständig für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit.

Der Rat der Landeshauptstadt hat sich auf Initiative der CDU-Ratsfraktion bereits mehrfach mit dem Thema Bahnlärm befasst und für die zeitnahe Umsetzung verschiedener Lärmschutzmaßnahmen sowie für eine Geschwindigkeitsreduzierung des Güterverkehrs eingesetzt, bis andere Mittel zur Lärmreduzierung greifen.

Die Verwaltung hat dazu in der Sitzung des Rates am 30.10.2014 über verschiedene Gespräche im Rahmen des Deutschen Städtetags und über ihre Kontakte zum Bundesverkehrsministerium berichtet.

Für die CDU-Ratsfraktion hat die Verringerung des Bahnlärms eine sehr hohe Priorität. Deshalb möchten wir uns genauer über die Auswirkungen genannten Zuständigkeitsänderung und auch über die geplanten Maßnahmen der Verwaltung informieren. Wir erwarten von der Stadtspitze einen konsequenten Einsatz für den Schutz der Bevölkerung vor Bahnlärm.