
(c) Ralph Sondermann
- Wie lange dauert es konkret, bis Stellen wegen der Wahrnehmung von Familienpflichten (z. B. Elternzeit) wiederbesetzt sind, welche Ämter werden im entsprechenden Besetzungsverfahren beteiligt, und inwieweit wird in diesem Zusammenhang die Einhaltung des Chancengleichheitsplans vom Gleichstellungsbüro überprüft?
- Welche Strategie verfolgt die Verwaltung in der Personalplanung bei der Wahrnehmung von Familienpflichten, und werden Vertretungen vornehmlich durch den bestehenden Personalpool oder durch Ausschreibungen besetzt?
- Welche Beratungen bietet das Gleichstellungsbüro betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den Möglichkeiten der Wahrnehmung von Familienpflichten an (über die Leistungen des Personalamts hinaus), und welche zusätzlichen „Angebote zur Information und Vernetzung“ wurden in den vergangenen 12 Monaten geschaffen?
Im März 2014 wurde die Landeshauptstadt im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ von der gemeinnützigen Hertie-Stiftung erneut als „familienfreundliches Unternehmen“ zertifiziert. Die Stadtverwaltung bietet den Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten, um Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Dies spiegelt sich auch in den Regelungen des Chancengleichheitsplans der Landeshauptstadt sowie in der Geschäftsanweisung Personal der Verwaltung wider.
So soll die Wiederbesetzung von Stellen oder Stellenanteilen wegen Mutterschutz, Elternzeit u.Ä. „unmittelbar“ erfolgen. Das Gleichstellungsbüro plant zudem neue Angebote zur Information und Vernetzung mit dem Schwerpunkt Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Weitere Maßnahmen sollten im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ (vgl. Kapitel 3.3.2 und 3.3.7 Chancengleichheitsplan) verabredet, umgesetzt und evaluiert werden.
Die bisherigen Maßnahmen zeigen Wirkung: So ist z. B. die Inanspruchnahme von Elternzeit seit der Einführung im Jahr 2007 bei Müttern wie Vätern kontinuierlich gewachsen. 2013 gingen 196 Beschäftigte, davon 141 Mütter und 55 Väter, in Elternzeit.
Für die CDU-Ratsfraktion ist die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig. Daher möchten wir uns über die praktische Umsetzung der Regelungen des Chancengleichheitsplans, die strategische Personalplanung der Verwaltung und die Beratungstätigkeiten des Gleichstellungsbüros gezielt informieren.
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