
(c) Claudia Weng
- Welche Gespräche haben bei der Planung der Neubebauung des Geländes der Ulmer Höh’ mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bzw. mit der Landesregierung stattgefunden, welche Ergebnisse konnten erzielt werden, und wie erklärt die Verwaltung die eingetretene Zeitverzögerung in den Verhandlungen mit dem BLB?
- Welche Auswirkungen hat die nun vorgesehene Teilung der Flächen in unterschiedliche Bauabschnitte auf das vorgestellte Gesamtkonzept, und ergeben sich hieraus möglicherweise weitere Verzögerungen?
- Wie wirken sich die zeitlichen Verzögerungen auf die derzeitigen Initiativen und unterschiedlichen Wohn- und Kreativgruppen aus, die Interesse bekundet haben, in die Planung des Areals einbezogen zu werden?
Der Ausschuss für Wohnungswesen und Modernisierung hatte sich seit 2012 mehrfach dafür eingesetzt, dass auf dem Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt des Landes NRW (Ulmer Höh’) schnell preiswertes Wohnen ermöglicht wird.
Das Land als Eigentümer eines großen Teils der beplanten Flächen hat zwischenzeitlich die gesetzlichen Grundlagen für Verkäufe des BLB angepasst. Die CDU-Ratsfraktion war daher davon ausgegangen, dass die Verhandlungen der Landeshauptstadt mit dem BLB zielgerichtet geführt werden und zeitnah zu Ergebnissen führen.
Wie den Medien Ende Februar zu entnehmen war, sind die Gespräche aber immer noch nicht abgeschlossen und verzögern so eine schnelle Umsetzung des Projekts. Nun beabsichtigen die Eigentümer der anderen Teilflächen der Ulmer Höh’, in einem ersten Abschnitt ihre Grundstücke getrennt zu entwickeln, da das Landesgrundstück immer noch nicht zum Verkauf steht. Der entsprechende Projektleiter wird zitiert, man wolle „nicht auf den Verkauf des anderen Teils warten“.
Die CDU-Ratsfraktion möchte die Sitzung des Ausschusses dazu nutzen, sich über die aktuelle Verzögerung bei der Entwicklung der Ulmer Höh’ und die zu erwartenden Folgen zu informieren.
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