
(c) Ralph Sondermann
- Wie hat die Landeshauptstadt als Veranstalterin der Matinee zum Internationalen Frauentag „Mut und Taten!" die Mitveranstalter ausgewählt?
- Welche Personal- und Sachkosten entstehen durch die Vorbereitung, Einladung und Durchführung der Matinee, in welcher Form tragen die Mitveranstalter zur Finanzierung der Veranstaltung bei und wie bewertet die Verwaltung die Kostenverteilung in rechtlicher Hinsicht?
- Welcher öffentlichen Aufgabe dient in diesem Zusammenhang die Beteiligung einer Unterorganisation der SPD und sieht die Verwaltung diesbezüglich das Neutralitätsgebot der öffentlichen Verwaltung der Landeshauptstadt und die Gewährleistung der Chancengleichheit der politischen Parteien gewahrt?
Am 8. März 2015 findet unter dem Motto „Mut und Taten!“ eine Matinee der Landeshauptstadt zum Internationalen Frauentag statt. Bürgermeisterin Klaudia Zepuntke lädt gemeinsam mit der SPD-Unterorganisation Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen, dem DGB-Düsseldorf, dem Düsseldorfer Frauenforum, dem Gleichstellungsbüro der Stadt Düsseldorf und dem ver.di Bezirksfrauenrat Düsseldorf Bürgerinnen und Bürger zu einem umfangreichen Programm in das Schauspielhaus ein.
Daher stellt sich für die CDU-Ratsfraktion vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebots der Verwaltung die Frage wie die Mitveranstalter in diesem konkreten Fall ausgewählt wurden. Bei der Finanzierung ist zudem fraglich, wie die Kosten für Organisation, Einladung und Durchführung der Veranstaltung aufgeteilt wurden, da sich möglicherweise die Frage einer unzulässigen verdeckten Parteienfinanzierung stellt.
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