Anfrage aus aktuellem Anlass: Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in Immobilien des Landes und des Bundes

Rolf Tups
Sitzung am 05.02.2015
Rolf Tups
Anfrage:
  1. Welche Ergebnisse konnten bei den Gesprächen mit dem Land NRW hinsichtlich der Nutzung der Bergischen Kaserne als Möglichkeit der Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erzielt werden, und wurden auch weitere Standorte in Düsseldorf thematisiert bzw. ist über die mietzinsfreie Nutzung von Landesimmobilien gesprochen worden?
  2. Welche zusätzlichen Lösungsansätze haben der Krisenstab und die Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes für Soziale Sicherung und Integration bereits benannt, und sind dabei auch Vorschläge zur mietzinsfreien Nutzung von Grundstücken und Immobilien des Bundes enthalten, und wurde mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Kontakt aufgenommen?
  3. Hat der Krisenstab Schritte unternommen, um mit Hilfe der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag und Städte- und Gemeindebund) eine finanzielle Unterstützung von Bund und Land für möglicherweise erforderliche Umbaumaßnahmen von Landes- bzw. Bundesimmobilien für die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu erhalten?
Begründung:

Wie gerade aus der Presse bekannt wurde, hat die Landeshauptstadt offensichtlich ihre Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen ausgeschöpft. Ein Krisenstab der Stadt musste deshalb bereits mehrfach zusammengerufen werden, um schnellstmöglich Lösungen zu entwickeln. Weil die Anzahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die die Landeshauptstadt weiter aufnehmen muss, steigen wird, muss die Verwaltung dringend weitere Unterkünfte schaffen. Auch in einem heute versandten Schreiben des Dezernates 06 zum aktuellen Sachstand der Unterbringung von Flüchtlingen wird auf die prekäre Situation hingewiesen und erwähnt, dass der Krisenstab bereits zusätzliche Lösungsansätze benannt und eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Amtes für Soziale Sicherung und Integration gebildet habe. Weder den Presseberichterstattungen noch dem Schreiben des oben genannten Dezernates war hingegen zu entnehmen, dass der Krisenstab auch die mietzinsfreie Nutzung von Immobilien des Landes und des Bundes in Erwägung zieht und entsprechend prüft.

Mit Verabschiedung des Haushalts des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.12.2014 wurde festgelegt, dass Grundstücke und Gebäude des Landes mietzinsfrei an Kommunen für die Aufnahme und Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern überlassen werden können. Erforderlich ist lediglich, dass die Grundstücke und Gebäude zur Erfüllung von Aufgaben des Landes zurzeit nicht benötigt werden und die Nutzung auf die Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern begrenzt ist.

Auch der Bundstag hat durch den Beschluss des Haushaltsplans im vergangenen Jahr die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben von ihrer Verpflichtung zur wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie befreit, sofern den Kommunen dadurch eine konkrete Unterbringung von Flüchtlingen ermöglicht wird.

Eine Inanspruchnahme der Immobilien des Bundes und des Landes könnte dazu führen, die Unterbringungsproblematik erheblich zu entschärfen. Auch andere Kommunen machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Stadt Bonn wurde beispielsweise bereits von Bund und Land eine umfangreiche Liste mit Immobilien zur mietzinsfreien Überlassung übermittelt.

Wegen der Eilbedürftigkeit stellt sich die Frage, wo in Düsseldorf weitere Unterkünfte zeitnah hergerichtet werden können. Insbesondere die mietzinsfreie Überlassung von Grundstücken und Gebäuden des Landes und des Bundes ist dabei von großem Interesse.

Rüdiger Gutt