
(c) Ralph Sondermann
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Verwendung der Ablösebeträge nach § 51 Abs. 5 und 6 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i. V. m. der Stellplatzablösesatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erarbeiten. Im Rahmen des Konzepts soll u. a. dargestellt werden, wie hoch die Einnahmen aus den Stellplatzablösungen sind, in welchem örtlichen Bereich sie jeweils verwendet werden können und welche konkreten Maßnahmen sich dafür anbieten. Nach Erörterung des Konzepts im Ordnungs- und Verkehrsausschuss soll ein Projektkatalog zur Mittelverwendung erstellt werden.
Sofern die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist, kann gemäß § 51 Abs. 5 BauO NRW auf die Herstellung von Stellplätzen gegen Zahlung eines Ablösebetrages entsprechend der Stellplatzablösesatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf verzichtet werden.
Die Ablösebeträge sind nach § 51 Abs. 6 BauO NRW zweckgebunden zu verwenden: für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen, für investive Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs oder für investive Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs. Die Verwendung des Geldes muss dabei jedoch für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken.
Für eine sinnvolle Verwendung der Ablösebeträge fordert die CDU-Ratsfraktion ein Konzept. So wäre sichergestellt, dass die Mittel investiert werden, um tatsächlich einen verkehrlichen Mehrwert zu erzeugen, und damit ihrem Zweck gerecht werden.
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