
(c) Susanne Haberland
Die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten Sie, den folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Rates am 18.06.2020 zu nehmen und abstimmen zu lassen:
I. Der Rat der Stadt nimmt Teil A der Vorlage „Evaluierung und Neustrukturierung des gesamten Handlungskonzeptes für den Wohnungsmarkt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt weiterzuentwickeln.
II. Der Rat der Stadt beschließt Teil B der Vorlage „Weiterentwicklung der Quotierungsregelung“ mit den folgenden Inhalten:
- Sonderreglung für Wohnhochhäuser,
- Bindungsfrist preisgedämpfter Wohnungsbau verlängern,
- Baukostenindexierung im preisgedämpften Wohnungsbau abschaffen,
- Preisgedämpften Verkaufspreis anpassen
und beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung und Anwendung, mit folgenden Ergänzungen und Änderungen:
1. In der Sonderregelung für Wohnhochhäuser wird die Option, jede öffentlich geförderte Wohneinheit in doppelter Zahl von den 40 % preisgedämpften Wohnungsbau in Abzug zu bringen, gestrichen.
2. Die Bindungsfrist für den preisgedämpften Wohnungsbau wird auf 20 Jahre festgelegt.
3. Der Startwert der preisgedämpften Miete wird auf 9,80 €/m² festgelegt. Die jährliche Anpassung erfolgt wie in der Vorlage beschrieben weiterhin am Baupreisindex orientiert, allerdings nur bis zu einer Erhöhung von 1,5 %.
4. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
a) die Quotierung auf insgesamt 50 % anzuheben
b) wie ein städtisches Förderprogramm konzipiert werden kann, dass die Realisierung zusätzlicher preisgedämpfter Wohnungen ermöglicht (für Wohneinheiten, die über die bisherige Quotierung von 40 % hinausgehen und für Wohneinheiten die nicht unter die Quotierungsregelung fallen)
Das Konzept wird den zuständigen Gremien und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
5. Es wird festgelegt, dass preisgedämpfte Eigentumswohnungen nur an Personen veräußert werden dürfen, die Anspruch auf ein Darlehen im Rahmen der städtischen Eigentumsförderung haben. Dies stellt die Überprüfung der Einkommensgrenzen und der finanziellen Belastung sicher.
III. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung auf Grundlage des Teils C der Vorlage, weitere Maßnahmen und Instrumente, wie z. B. Milieuschutzsatzung, zu prüfen und in Abstimmung mit der Politik zu entwickeln, um die aktuellen Herausforderungen auf dem Boden- und Wohnungsmarkt anzunehmen.
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