
(c) Susanne Haberland
- Welche Planungsmaßnahmen sind seit dem Beschluss der Verwaltungskonferenz vom 20. Mai 2014 für den Neubau des Albrecht-Dürer-Berufskollegs eingeleitet worden, aus welchen Gründen wird jetzt eine Errichtung auf dem ehemaligen Thyssen-Krupp-Gelände in Benrath anstelle des Standorts Völklinger Straße favorisiert, und wird der vorgesehene Baubeginn in 2016 eingehalten?
- Inwieweit muss begleitend zum Neubau des Albrecht-Dürer-Berufskollegs an der Telleringstraße ein Verkehrskonzept erstellt werden, das das zu erwartende höhere Pkw-Aufkommen und den wegfallenden RE-Halt in Benrath angemessen berücksichtigt?
- Wie beurteilt die Verwaltung den neuen Schulstandort im Hinblick auf die bestehende Altlastenproblematik und auf gesundheitliche Risiken, und wer trägt die Kosten für die notwendige Sanierung des Areals an der Paulsmühle?
Im Mai 2014 hatte die Verwaltungskonferenz den Planungsbeginn für die Albrecht-Dürer-Schule am Standort Völklinger Straße beschlossen. Mit dieser Entscheidung schien die zeitaufwendige Suche nach einem geeigneten Grundstück für das gewerblich-technische Berufskolleg abgeschlossen. Anfang November 2014 führte die Verwaltung auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion im Schulausschuss aus, dass der Projektstart erfolgt sei.
Umso erstaunter musste die Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen, dass der neue Oberbürgermeister die Entscheidung offensichtlich aufgehoben hat und nunmehr einen Neubau in Benrath befürwortet. Ursprünglich war die Nutzung des dortigen Geländes aufgrund hoher Schadstoffbelastung und damit verbundener gesundheitlicher Risiken verworfen worden. Die bisherigen Prüfungen des Umweltamts und die Einlassungen des derzeitigen Grundstückseigentümers lassen den Schluss zu, dass das Areal an der Paulsmühle für eine schulische Nutzung nicht in Frage kommt.
Die CDU-Ratsfraktion möchte den annähernd 4.700 Auszubildenden des Kollegs in absehbarer Zeit, wie zugesagt, einen neuen Schulstandort anbieten. Daher bitten wir die Verwaltung um eine Klarstellung, wann und wo die Neubauplanung umgesetzt wird und ob der geplante Baubeginn im nächsten Jahr eingehalten werden kann.
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