Anfrage: Neuausrichtung der Städtebauförderung ab 2020

Angelika Penack-Bielor
Sitzung am 03.06.2020
Angelika Penack-Bielor
Anfrage:
  1. Wie gestaltet sich die inhaltliche Neuausrichtung der Städtebauförderung ab 2020?
  2. Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich daraus für Düsseldorf, die unmittelbar genutzt werden können?
Begründung:

Monatelang wurde zwischen Bund und Ländern über die neue Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020 verhandelt. Nach Gegenzeichnung aller Bundesländer ist diese nunmehr in Kraft getreten. Das Förderinstrument wurde umfassend weiterentwickelt und inhaltlich neu ausgerichtet. Die bisher sechs Programmlinien wurden in die drei Teilprogramme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung überführt. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst. Auch soll den regional unterschiedlichen Bedarfen künftig stärker Rechnung getragen werden.
Schon die Präambel der Verwaltungsvereinbarung verdeutlicht die neuen Herausforderungen: Die Kommunen stehen aufgrund des demografischen Wandels und veränderter Nutzungsbedingungen und –interessen vor großen Anpassungsbedarfen und städtebaulichen Transformationsprozessen.

Als neue Fördervoraussetzung kommen nunmehr Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel hinzu. Neu in der Verwaltungsvereinbarung ist auch ein umfassender Katalog an Fördertatbeständen, der unter anderem explizit die interkommunale Zusammenarbeit, Maßnahmen zum Einsatz digitaler Technologien und Maßnahmen mit hohem Innovations- und Experimentiercharakter umfasst. Auch sind weitere Regelungen zur Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern sowie besonderer Personengruppen enthalten.

Die CDU-Ratsfraktion bittet um Darstellung der Änderungen durch die Neuausrichtung der Städtebauförderung sowie die Möglichkeitsspielräume zur Initiierung und Umsetzung urbaner Transformationsprozesse für Düsseldorf.

Angelika Penack-Bielor