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Die Verwaltung wird beauftragt, Unternehmen aus der Gastronomie bei der Wieder-eröffnung ihrer Betriebe unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit einer unentgeltlichen
- Erweiterung von vorhandenen bzw.
- Neuausweisung von möglichen neuen
Betriebsflächen im Außenbereich einzuräumen. Diese Möglichkeit soll zunächst für eine Dauer von zwölf Monaten befristet sein.
Die durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatzeinbußen treffen die Düsseldorfer Gastronomen hart: Nach aktuellen Schätzungen des Dehoga NRW liegen die Umsatzeinbußen flächendeckend bei nahezu 100 Prozent.[1] Bei einem Jahresumsatz in Düsseldorf von rund einer Milliarde Euro bedeutet dies durchschnittlich mehr als 83 Millionen Euro an entgangenen Umsätzen jeden Monat.[2]
Bei einem Neustart der Betriebe müsse laut Dehoga die Zahl der Tische um mindestens die Hälfte reduziert werden, damit die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingehalten werden können. Was bestehen bleibe, seien nicht nur die Kosten für Personal. Hinzu kämen weitere Aufwendungen, z. B. zur Erfüllung der neuen Anforderungen in den Bereichen Hygiene und Abstand.
Damit zumindest ein Teil der entfallenden Umsätze ausgeglichen werden kann, fordert die CDU-Ratsfraktion die Einführung von vorübergehenden kostenlosen Nutzungsrechten bzw. die kostenfreie Erweiterung bestehender Nutzungsrechte im Außenbereich der Betriebe. Hiervon abgedeckt sein sollen neben Betrieben, die bereits über Flächen für Außengastronomie verfügen, auch solche Unternehmen, die bislang kein gastronomisches Angebot im Außenbereich hatten.
Als mögliche Flächen kommen aus unserer Sicht öffentliche Bereiche – z. B. Bürgersteige, Plätze, Straßen – in Frage. Maßgeblich für eine entsprechende Genehmigung muss dabei sein, dass alle bestehenden gesetzlichen Vorgaben (z. B. in Bezug auf Mindestabstände, Durchgangsbreiten usw.) eingehalten werden.
[1] Vgl. Aussage des Präsidenten des Dehoga NRW, Bernd Niemeier, in der Rheinischen Post vom 24. April 2020.
[2] Vgl. Landeshauptstadt Düsseldorf (o. J.): Steuerpflichtige Unternehmen und ihr steuerbarer Umsatz nach Wirtschaftszweigen 2017 (https://www.duesseldorf.de/statistik-und-wahlen/statistik-und-stadtforschung/statistische-daten/?L=0, abgerufen am 30. April 2020).
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